Löschung von 2 leichten Negativeintragungen bei der Schufa
Wegen langer, schwerer Erkrankung sind von mir ungewollt folgende leichte Negativmeldungen bei der Schufa entstanden,
die für mich derzeit existenzielle Folgen haben und in der Finanzberatung Berufsverbot bedeuten:
(1) Eintrag per 13.2.2012 wegen Kontokündigung einer Großbank (€ 3.000,00), durch Vergleich
und Zahlung von € 1.500,00 erledigt, Erledigungsvermerk per 27.3.2012. Trotz laufender Vergleichsverhandlungen und Zahlungswilligkeit wurde von der Bank dieser Eintrag erwirkt.
(2) Eintrag per 8/2011 wegen Kreditkündigung einer Großbank (€ 13.200,00), titulierter MB und VB in 8/2011,
deren Verkauf an eine große Inkassogesellschaft in 9/2011, Vergleich mit dieser Inkassogesellschaft in 10/2011, der derzeit
mit mtl. Ratenzahlung erfüllt wird. Bei der Bank waren vor Kontokündigung nur zwei Raten in Rückstand und Zahlungswilligkeit war gegeben durch meinen Vorschlag, die 2 ausstehenden Raten an den Schluss der Vertragslaufzeit anzuhängen.
Beide Eintragungen sind in so weit erledigt oder bereinigt, stehen jedoch drei Jahre in der Schufa, bei der jetzt zuständigen Inkassogesellschaft bis zur
Erfüllung in ca. 6 Jahren, sofern mir vorzeitige Einmalzahlung nicht möglich ist. Kann im Nachhinein gegen das Nicht-
einlegen des Widerspruches bei MB/VB
wegen Verstosses der Bank gegen Treu und Glauben bei der Kündigungsabwicklung vorgegangen werden und ebenso beim dem Einmalvergleich über € 1500,00 der anderen Großbank?
Hauptsächlich wegen beruflicher Nachfragen im Rahmen einer möglichen Kooperation, wie zuletzt von zwei namhaften Finanzdienstleistern erfolgt und von denen negativ beschieden, müssen diese Eintragungen schnell aus der
Schufa. Das weitere Bestehenden dieser leichten Negativeintragungen bedeutet für mich Berufsverbot.









