Löschung des Schufaeintrages
27.10.2004 17:55
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Generelle Themen
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Hallo und guten Tag! Ich habe vor ca. zehn Jahren eine Eidesstattliche Versicherung unterschrieben wegen Versandhausschulden. Bis heute hat sich das Versandhaus nie wieder gemeldet bei mir um die Forderung ein zu verlangen. Ich habe aber die negative Schufa.
Nun die Frage:
Sind die Schulden an das Versandhaus schon verjährt und kann ich dann den Eintrag in der Schufa löschen lassen?
mit freundlichem Gruss
Trifft nicht Ihr Problem?
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Löschung
27.10.2004 | 18:45
Antwort
von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist davon auszugehen, daß bei Ihnen ein rechtskräftiger Titel vorliegt, der erst nach 30 Jahren (vgl.
§197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. bzw. § 218 Abs. 1 BGB a.F.). Daher kann immer noch vollstreckt werden.
Aber auch wenn die Forderung ausgeglichen wird, wird nicht sofort der SCHUFA - Eintrag gelöscht. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bielefeld aus dem Jahre 2001 (Az.
41 C 549/01). bleibt eine Eintragung für einen gewissen Zeitraum auch nach Forderungsausgleich bestehen. Begründet wird dies damti, daß die durch die Registrierung aller (über-)fälligen Forderungen die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden geschützt werde. Mit jeder Kreditvergabe gehe der Kreditgeber ein finanzielles Risiko ein, das durch Informationen über die Bonität des Kreditsuchenden so gering wie möglich gehalten werden solle (AG Bielefeld a.a.O)
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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