366.381
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
937 Besucher | 15 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Löschung des Schufaeintrages
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Löschung des Schufaeintrages

Löschung des Schufaeintrages


27.10.2004 17:55 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille


| in unter 2 Stunden

Hallo und guten Tag! Ich habe vor ca. zehn Jahren eine Eidesstattliche Versicherung unterschrieben wegen Versandhausschulden. Bis heute hat sich das Versandhaus nie wieder gemeldet bei mir um die Forderung ein zu verlangen. Ich habe aber die negative Schufa.

Nun die Frage:

Sind die Schulden an das Versandhaus schon verjährt und kann ich dann den Eintrag in der Schufa löschen lassen?

mit freundlichem Gruss
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Löschung
27.10.2004 | 18:45

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
162 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist davon auszugehen, daß bei Ihnen ein rechtskräftiger Titel vorliegt, der erst nach 30 Jahren (vgl. §197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. bzw. § 218 Abs. 1 BGB a.F.). Daher kann immer noch vollstreckt werden.

Aber auch wenn die Forderung ausgeglichen wird, wird nicht sofort der SCHUFA - Eintrag gelöscht. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bielefeld aus dem Jahre 2001 (Az. 41 C 549/01). bleibt eine Eintragung für einen gewissen Zeitraum auch nach Forderungsausgleich bestehen. Begründet wird dies damti, daß die durch die Registrierung aller (über-)fälligen Forderungen die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden geschützt werde. Mit jeder Kreditvergabe gehe der Kreditgeber ein finanzielles Risiko ein, das durch Informationen über die Bonität des Kreditsuchenden so gering wie möglich gehalten werden solle (AG Bielefeld a.a.O)

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Köln

162 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Eherecht