ich hätte da mal eine Frage zum Forumrecht,bzw. welche Rechte ich habe und ein ehemaliges bzw. gesperrtes Mitglied.Dieser User hat sich gestern nun mit einem anderen Account( Doppelaccounts sind untersagt),neu angemeldet.Ich habe von ihm nun eine Nachricht bekommen,in dem er mich auffordert seinen Account,seine Beiträge/Themen..zu entfernen.
Sollte ich seinem Wunsch nicht bis zum 31.10. nachkommen,so wird er durch seinen Anwalt eine einstweilige verfügung über die abschaltung des Forums beantragen.Darf er das?
Weiter schreibt er,er habe sich genau informiert,was seine Rechte sind.Er konnte mir aber nichts schriftliches beilegen,in dem steht das ich verpflichtet bin seine Beiträge im Forum zu löschen.Außerdem traue ich ihm nicht,was er mir schrieb.Ich habe mich auch schon etwas im Internet schlau gemacht und konnte nirgends etwas finden,das ich seinem Wunsch nachkommen muß.
Laut der Nutzungsbestimmungen in meinem Forum habe ich keinen Anpruch darauf.
Zitat aus den Regeln meines Forums
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Wer Beiträge, Themen oder sonstige Inhalte hier bereit stellt,stellt diese dem Forum für unbestimmte Zeit zur Verfügung! Wir behalten uns das Recht vor, auch wenn Mitglieder selbst Inhalte löschen können, solche Inhalte länger als vom Mitglied selbst gewünscht zur Verfügung zu stellen.Es besteht kein Anspruch darauf, das vefasste Beiträge,Dateien etc.(sofern diese keine persönlichen Daten enthalten) von registrierten Mitgliedern bzw. gelöschten Mitgliedern,gelöscht werden! Diese bleiben im Besitz des Forums. Ebenfalls wird mit der Registrierung ausdrücklich anerkannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Löschung des Accounts besteht.
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Soweit ich weiß muß ich nur persönliche Daten wie emailadresse,Fotos löschen.
Forenbeiträge allerdings nicht.
Nun meine Frage,Wer ist im Recht? Muß ich seinem Wunsch nachkommen oder können seine Beiträge dem Forum weiter zur Verfügung stehen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 24.10.2011 21:33:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 37
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich unterliegen Forenbeiträge dem Urheberrecht, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht haben. Das bedeutet, dass die Urheberschaft beim jeweiligen Verfasser liegt.
Jedoch erkennt der Nutzer auch die Forenregeln an, sodass die Nutzungsberechtigung auf den Forenbetreiber übergegangen ist, zumindest hinsichtlich der Beiträge. Fotos oder persönliche Daten müssten jedoch gelöscht werden.
Da ihre Nutzungsbedingung eben auch diese Übergabe der Nutzungsrechte regeln, brauchen Sie keine Beiträge zu löschen.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.10.2011 21:46:24
Vielen Dank für ihre Antwort.
Was mache ich nun wenn ich einen Brief oder ähnliches von seinem Anwalt bekomme?
Sollte ich das ignorieren?
Noch eine andere Frage.Wenn ich diese Regel nicht hätte,müßte ich dann seinen Wunsch nachkommen?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für ihre Antwort.
Was mache ich nun wenn ich einen Brief oder ähnliches von seinem Anwalt bekomme?
Sollte ich das ignorieren?
Noch eine andere Frage.Wenn ich diese Regel nicht hätte,müßte ich dann seinen Wunsch nachkommen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.10.2011 22:04:31
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen sollten, sollten Sie diesen höflicherweise beantworten und auf Ihre Nutzungsregeln hinweisen.
Wenn Sie jedoch die Nutzungsübertragungsregel nicht gehabt hätten, bliebe es dabei, dass der Urheber auch frei über seine Werke verfügen kann und der Löschungsanspruch bestünde.
Wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen sollten oder weitere Nachfragen haben, können Sie mich gerne weiterhin kostenlos per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen sollten, sollten Sie diesen höflicherweise beantworten und auf Ihre Nutzungsregeln hinweisen.
Wenn Sie jedoch die Nutzungsübertragungsregel nicht gehabt hätten, bliebe es dabei, dass der Urheber auch frei über seine Werke verfügen kann und der Löschungsanspruch bestünde.
Wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen sollten oder weitere Nachfragen haben, können Sie mich gerne weiterhin kostenlos per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
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