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Frage geschrieben am 23.07.2011 20:09:38

Löschung Grundschuld in D, Gläubiger in Liechtenstein FL verstorben

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € 90,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 916
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
für ein Firmendarlehen wurde auf ein Grundstück im Landkreis Leipzig eine Grundschuld eingetragen auf einen Bürger Liechtensteins. Dieser ist in 2005 verstorben und hat erben hinterlassen. Diese sind alle mit der Löschung der Grundschuld einverstanden. Das Grundbuchamt verlangt jedoch die Herausgabe des Originaltestamentes, um die Richtigkeit der Erbschaft zu überprüfen (nach Liechtensteinischem Recht!).
Eine Herausgabe solcher Dokumente dieser angesehenen Liechtensteiner Familie an deutsche Behörden ist jedoch nie zu erwarten. Wieso auch, das Darlehen an die Liechtensteiner wurde vollständig getilgt.
Wer kann das Problem lösen?


Antwort geschrieben am 23.07.2011 21:06:23
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Angfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Eine Möglichkeit ist die Abtretung der Grundschuld an den Eigentümer, so dass eine Eigentümergrundschuld entsteht. Diese kann entweder gelöscht werden oder als Sicherheit für künftige Finanzierung verwendet werden.

Die Abtretung ist vor einem Notar oder dem Ortsgericht vorzunehmen. Aufgrund der Vertraulichkeit bietet es sich an die Abtretung durch einen Notar zu veranlassen. Hierfür ist allerdings die Vorlage des Testaments bei dem Notar erforderlich um die Legitimation nachzuweisen.

Die Abtretung kann möglicherweise auch vor einem Notar in Lichtenstein erfolgen, Art 11 EGBGB. Dies sollte bei einem Notar in Lichtenstein angefragt werden.

2. Eine weitere Möglichkeit ist ein Aufgebotsverfahren, da die Grundpfandrechtsgläubiger unbekannt sind, bzw. nicht genannt werden. Aufgrund der öffentlichen Zustellung ist der Zeitfaktor von bis zu einem Jahr zu beachten. Nach Durchführung des Aufgebotsverfahren ohne dass die erben hierauf reagiert haben ergeht ein Ausschlussurteil, wodurch die Grundschuld gelöscht werden kann.

Die erste Möglichkeit ist, wenn die Erben kooperieren, wesentlich schneller umzusetzen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragemöglichkeit oder für eine weitergehende Beratung weiterhin zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Löschung Grundschuld in D, Gläubiger in Liechtenstein FL verstorben | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-07-28
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