Löschen einer absolvierten MPU aus dem Zentralregister in Flensburg
25.11.2009 14:09
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***,00 € |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Wann muß eine absolvierte MPU aus dem Zentralregister in Flensburg automatisch gelöscht werden? Nach 10 oder nach 15 Jahren?
Trifft nicht Ihr Problem?
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MPU
Flensburg
25.11.2009 | 14:56
Antwort
von
Rechtsanwalt Guido Matthes
421 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Die Tilgungsfrist beträgt gem.
§ 29 I Nr. 3 StVG zehn Jahre.
Zu berücksichtigen ist aber nach aktueller Rechtslage beim Beginn der Tilgungsfrist die sog. Anlaufhemmung. Denn gem.
§ 29 V StVG beginnt die Tilgungsfrist erst mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Wenn also zwischenzeitlich keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, beträgt erfolgt die Tilgung rechnerisch erst nach 15 Jahren.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt