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Frage geschrieben am 11.04.2011 21:34:19

Lkw fahren bei Bekanntem?

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 672
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 73 weitere Antworten zum Thema Fahren.
Hallo ich habe folgende frage ein freund von mir ist selbständig im ausland und hat mir (20 jahre) angeboten
das ich lkw fahren darf,er fährt in deutschland er sitzt dann daneben.
ich bekomme kein geld und mache das in meiner freizeit!

wie ist das rechtlich gilt das nun trozdem als gewerblich?
habe keine beschleunigte grundquali.

wie bei einer kontrolle verhalten?


Antwort geschrieben am 11.04.2011 21:56:16
Rechtsanwältin Claudia Bertram
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Familienrecht, Pferderecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verkehrsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,
mir ist Ihre Frage noch nicht ganz ersichtlich. Sie können in Deutschland einen LKW fahren, wenn Sie die erforderliche Fahrerlaubnis dafür haben. Sollten Sie in eine Kontrolle kommen, müßen Sie die für Deutschland erforderliche Fahrerlaubnis vorzeigen können. Meines Erachtens handeln Sie noch nicht gewerblich, sofern Sie hierfür kein Entgeld erzielen.

Ich darf Sie allerdings darauf hinweisen, daß meine Antwort auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht und daß sich bei Änderung kleinster Details eine andere rechtliche Beurteilung ergeben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Bertram

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.04.2011 22:04:51

Hallo die fahrerlaubnis habe ich.
man braucht ja um ihn gewerblich zu verwenden eine sogenannte grundqualifikation.

und nun wollte ich wissen ob ich gewerblich handle wenn ich seinen Lkw fahre ? auch ohne das ich dafür geld erhalte.

wir fahren zwar bei kunden vorbei aber das macht alles er. ich habe damit nix zu tun ich fahre nur..
möglicherweise sieht die polizei es als gewerblich wenn ladung auf dem lkw ist.

und welches recht gilt deutsches oder das wo der firmensitz ist.?

vielen dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.04.2011 22:45:12

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: Sollten Sie den LKW Ihres Bekannten mit gewerblicher Ladung in Deutschland fahren, handeln Sie gewerblich. Dies ist bei einer Polizeikontrolle leicht ersichtlich, wenn diese die Ladung kontrolliert. Die Tatsache, daß Sie nach Ihrer Schilderung kein Entgeld erhalten, spielt hierfür eine untergeordnete Rolle, da das Fahren des LKWS nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt des LKW dem gewerblichen Ziel dient, die Kunden Ihres Bekannten zu bedienen.

Solange Sie in Deutschland auf deutschen Straßen fahren, findet auch Deutsches Recht Anwendung.

Ich hoffe, damit alle Ihre Fragen beantwortet zu haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, darf ich Sie bitten, mich im Wege einer Direktbeauftragung zu kontaktieren, da dieser Forum nur für eine erste kurze rechtliche Einschätzung eines Sachverhaltes dient.

Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanhwältin Bertram
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