in der 42. KW 2008 haben wir in einem Möbelhaus ein Schlafzimmer bestellt und angezahlt. Als Liefertermin war die 52. KW 2008 vorgesehen. Die Lieferung ist bis zum heutigen Tage ausgeblieben.
Ausserdem liegt uns bis heute keine Begründung des Möbelhauses vor, welche den Lieferverzug erklärt.
Wir haben dem Möbelhaus eine Frist bis zum 19.01.2009 gesetzt, die Lieferung vorzunehmen.
Da wir unsere alten Schlafzimmermöbel zur 52. KW 2008 demontiert und entsorgt haben, weil das Schlafzimmer komplett renoviert wurde, müssen wir seither auf dem Boden übernachten.
Wir behalten uns vor, den Kaufpeis zu mindern, da unsere Lebensqualität seit der 52. KW 2008 eingeschränkt ist.
Frage: Ist unsere Forderung rechtens? Können wir den Kaufpreis mindern? Wenn ja, in welchem Bereich?
Mit freundlichen Grüssen
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 4.1.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.01.2009 16:28:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
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