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Frage geschrieben am 04.01.2009 15:58:32

Lieferverzug/Kaufpreisminderung

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11246
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der 42. KW 2008 haben wir in einem Möbelhaus ein Schlafzimmer bestellt und angezahlt. Als Liefertermin war die 52. KW 2008 vorgesehen. Die Lieferung ist bis zum heutigen Tage ausgeblieben.
Ausserdem liegt uns bis heute keine Begründung des Möbelhauses vor, welche den Lieferverzug erklärt.
Wir haben dem Möbelhaus eine Frist bis zum 19.01.2009 gesetzt, die Lieferung vorzunehmen.
Da wir unsere alten Schlafzimmermöbel zur 52. KW 2008 demontiert und entsorgt haben, weil das Schlafzimmer komplett renoviert wurde, müssen wir seither auf dem Boden übernachten.
Wir behalten uns vor, den Kaufpeis zu mindern, da unsere Lebensqualität seit der 52. KW 2008 eingeschränkt ist.
Frage: Ist unsere Forderung rechtens? Können wir den Kaufpreis mindern? Wenn ja, in welchem Bereich?
Mit freundlichen Grüssen


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Diese Antwort ist vom 4.1.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen............

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Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Lieferverzug/Kaufpreisminderung | Gesamtbewertung: 4.4/5 | Datum: 2009-01-04
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