Lieferungsverzug bei Küche-4Wochen länger ohne Küche-Schadenersatz?
14.11.2006 21:48 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Haben am 17.08.2006 eine Küche gekauft für € 9000,63. Der Liefertermin wurde auf " ca. 42 Kw 2006 " festgelegt.
Da wir die alte Küche relativ bald abgebaut haben, um mit den Renovierungsarbeiten ( neuen Boden verlegen, Wände streichen, Steckdosen verlegen ,Starkstromkabel legen, neue Holzdecke anbringen) rechtzeitig bis 42 Kw fertig zu werden, stehen wir nun offiziell seit dem ersten Liefertermin 42 Kw ohne Küche da und müssen uns mit Auswärtsessen behelfen, was für uns einen zusätzlich, großen finanziellen Aufwand bedeutet.
Ich muss dazu sagen, dass wir zwischenzeitlich am 11.09.2006 einen Brief vom Verkäufer bekamen mit der Information, dass sich der Liefertermin bis " ca. Ende Oktober/Anfang November " verzögert. Doch die Küche war bis zum Erhalt dieser Nachricht schon abgebaut!
Am 09.11.06 haben wir eine Postkarte bekommen, dass die Küche zur Auslieferung bereit stehe und bekamen dann telefonisch den 16.11.06 als frühesten Auslieferungstermin zugesprochen, was in meinen Augen nicht Anfang sondern Mitte November ist.
Wir haben uns bereits mit dem Marktleiter vom Kaufhaus in Verbindung gesetzt, um über eine Aufwandsentschädigung zu verhandeln, doch er sagt, dass uns rechtlich gesehen kein Nachlass zusteht und wir auch gar nicht so bald die Küche hätten abbauen müssen. Außerdem würde uns erst was zustehen, wenn der Lieferverzug länger wie vier Wochen dauern würde. Lediglich € 50,- aus reiner Kulanz würde er uns erlassen, was uns natürlich nicht besonders entschädigt und wir uns damit nicht abfinden wollen.
Hier nun meine Frage:
1.Haben wir nun Anspruch auf Aufwandsentschädigung oder einen Nachlass vom Kaufpreis?
2. Wenn nicht, wie kann ich denn am Geschicktesten argumentieren, um trotzdem fair aus der Sache raus zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen









