Frage geschrieben am 25.08.2009 22:55:04
Lieferung nach Russland
Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2192Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.08.2009 23:32:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191
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Ausführen dürfen Sie neben Waren für Ihren persönlichen Gebrauch auch Geschenke. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um Geschenke oder Hilfsgüter handelt?
Zunächst sind Waren verboten, die dem Artenschutz unterliegen.
Des weiteren Waffen und Drogen/Arzneimittel/Betäubungsmittel.
Probleme bestehen bei Nahrungsmitteln (vor allem Mehl, Getreide).
Die Einfuhr von Altkleidern ist seit 2000 verboten, außer für kommunale, staatliche, staatlich finanzierte oder föderale Einrichtungen, dann muss die Kleidung aber desinfiziert werden.
Zur Ausfuhr anzumelden sind Waren, die verboten sind oder Beschränkungen unterliegen, außenwirtschaftsrechtlichen Förmlichkeiten (z.B. der Pflicht zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung) unterliegen oder
zu gewerblichen Zwecken ausgeführt werden (Quelle: www.Zoll.de).
Zur Ausfuhr dürfen Sie ein Fahrzeug benutzen, hierzu muss jedoch ein Nationalitätskennzeichen angebracht sein.
Näheres sollten Sie unbedingt vor Ort mit Ihrer Zollbehörde klären oder über www.zoll.de bzw. http://www.wcoomd.org/home.htm.
Eine detaillierte Übersicht liefert
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/HumanitaereHilfe/downloads/MerkblattRussland.pdf. Für den Transit durch andere Länder nach Russland gibt es hier Näheres:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/HumanitaereHilfe/downloads/MerkblattMSOE.pdf
sowie allgemein:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/RussischeFoederation.html
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Falls Sie darüberhinaus noch konkrete Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Ich hoffe, Ihnen erst einmal einen guten Überblick geliefert zu haben und denke, dass die genannten Links Ihnen weiterhelfen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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