Lieferadresse Rechnungsadresse - Wer ist der Eigentümer der Ware?
| 10.08.2012 12:46 |
Preis: 25,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 25,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit meiner ExFreundin eine gemeinsame Wohnung bewohnt und
war dort auch gemeldet, sie war zu mir gezogen.
Aufgrund der Tatsache das ich recht ungünstige Arbeitszeiten habe und wir keine Packstation im Ort haben nutzte ich immer die Möglichkeit als Lieferadresse Ihren Namen anzugeben und meinen Namen
als Rechnungsadresse. Die Rechnungsbeträge wurden auch stets von mir
beglichen, mal per Überweisung und mal per Kreditkarte. Die Geräte wurden stets von mir alleine genutzt, wie ein Notebook oder wenn konnte sie die Geräte, wie ein TV, mitbenutzen aber es war nie von Schenkung die Rede, es war immer klar das die Geräte mir gehören - sie hatte ja Ihre eigenen - sie durfte diese halt mitbenutzen.
Nun nach einer unschönen Trennung meint Sie aber das Ihr diese Geräte trotzdem zustehen da Sie damals als Lieferadresse eingesetzt wurde und das automatisch wie eine Schenkung zählt. Stimmt das, sowas habe ich noch nie gehört? Sie droht mir auch mit rechtlichen Schritten falls ich die Geräte nicht herausgeben sollte. Auf den ganzen Kaufverträgen, Emails und Rechnungen stehe ich aber als Rechnungsadresse und als Ansprechpartner der den Vertrag geschlossen hat somit bin ich doch der Eigentümer, oder?
Vielen Dank









