Die Auszüge werden nach den Einschränkungen des GEMA-Podcast Tarifs gestaltet sein: <http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/nutzungsformen/podcasting00/> und ich werde diese Lizenz bei der GEMA erwerben.
Die GVL bietet keinen Podcast-Tarif an und wird dies auch nicht tun (Aussage der GVL bei Nachfrage per E-Mail).
Werde ich von den Labels verklagt, wenn ich deren Musik in Auszügen spiele, obwohl ich die Leistungsschutzrechte nicht erwerben kann?
Antwort geschrieben am 24.10.2010 17:44:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 584
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vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Das von Ihnen geschilderte Problem besteht schon seit Jahren und birgt einige rechtliche Unsicherheiten in sich.
Sie haben zunächst vollkommen Recht, als dass unter bestimmten Voraussetzungen im nicht kommerziellen Bereich Podcasts bei der GEMA lizenzierbar sind.
Die Voraussetzungen hierfür sind auch auf einer offiziellen Seite der GEMA einsehbar:
https://lizenzshop.gema.de/lipo/produkte/podcast/index.hsp
Das nach wie vor bestehende Problem ist allerdings, dass die GVL momentan immer noch keine entsprechende Lizenz für Podcasts anbietet. Man kann also bei der GEMA unter bestimmten Voraussetzungen Nutzungsrechte erwerben, die konkrete Darstellung aber sich von der GVL nicht lizensieren lassen .
Diese Lizenz wäre aber grundsätzlich erforderlich, um das betreffende Musikwerk im Rahmen eines wie von Ihnen beschriebenen Podcasts unbedenklich nutzen zu können.
Hierbei handelt es sich also um eine rechtliche Grauzone mit einer erheblichen rechtlichen Unsicherheit, so dass ich nur zwei Handlungsalternativen sehe. Entweder es sollte gewartet werden, bis die GVL offizielle und rechtssichere Lizenzen anbietet oder es sollte das genaue Vorhaben bei der GVL vorgestellt und nach einer Einzelfalllizenz gefragt werden.
Andererseits würde zumindest in der Theorie die Gefahr einer urheberrechtlichen Abmahnung seitens der GVL bestehen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben .Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen restlichen Sonntagnachmittag und ein erholsames Wochenende!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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