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Frage geschrieben am 12.07.2010 10:54:00

Leistungsmissbrauch Hartz IV

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1532
Ich habe Leistungsmissbrauch bei Hartz IV begangen. Ich habe 5,5 Monate Hartz IV bezogen und parallel meine Wohnung untervermietet und das nicht angegeben. Außerdem habe ich ein zweites Konto, eine Lebensversicherung und ein Sparguthaben von 5000 euro unterschlagen.
ich habe mich selber abgemeldet und nun stand in der aufhebung: es wird geprüft, ob die entscheidung auch für die vergangenheit zurückgenommen werden muss.
hinzu kommt, dass ich eine honorartätigkeit im ausland ausgeübt habe, die ich nicht gemeldet habe, weil ich jeden monat dachte, sie sei wieder zu ende.
ich fühle mich zutiefst schuldig, bereue das sehr und frage nun: womit muss ich rechnen, soll ich der agentur selber melden, dass ich angaben unterschlagen habe und reicht es dann, wenn ich die untervermietung, das sparguthaben und die lebensversicherung melde und alles gleich zurückzahle? kann ich einen strafantrag umgehen?
P.s: Ich bin im Moiment arbeitslos und werde ab Mitte Juli 3 Wochen eine Honorartätigkeit ausüben. dann bin ich wieder arbeitslos. natürlich bewerbe ich mich ständig um eine feste Stelle.


Antwort geschrieben am 12.07.2010 10:59:10
Rechtsanwalt Cord Hendrik Schröder
Am Planetarium 14, 07743 Jena, Tel: 0364187670, Fax: 03641876779
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:


Sie sollten einen Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht beauftragen. Dieser wird Ihnen dann empfehlen, wie man weiter vorgeht.

Sobald eine Vorladung durch die Polizei kommt, muss der Anwalt, der Sie dann verteidigt Akteneinsicht beantragen.

Gegenüber der Agentur für Arbeit können Sie derzeit auch durch wahrheitsgemäße Angabe der einzelnen Punkte keine positive Reaktion mehr erzeugen. Von Seiten der Agentur wird eine Strafanzeige wegen Betrug kommen.

Dann muss in Zusammenarbeit mit Ihrem Verteidiger eine Strategie erarbeitet werden, wie mit den Verstößen umzugehen ist.


Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.




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