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Frage geschrieben am 06.05.2011 21:42:19

Leihwagen nach Unfall

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 990
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Nachdem mir gestern ein auf eine Schnellstraße auffahrender Pkw in den rechten Kotflügel gefahren ist , wurde mir heute von einem Gutachter gesagt , das ich keinen Anspruch auf einen Leihwagen habe , da ich diesen nicht beruflich brauche ( ich bin seit mehreren Monaten krank geschrieben ). Da ich aber Ende diesen Monats in eine andere Stadt ziehe und dort auch einen neun Job bekomme , muß ich eigentlich morgen genau dort hin. Mir wurde gesagt , das ich die Strecke auch mit der Bahn fahren könne, und mir nur diese Fahrtkosten erstattet würden.
Da ich meinen Wagen aber erst frühestens Donnerstag nächster Woche wieder bekommen werde und alleinerziehende Mutter bin , hätte ich gerne gewußt , ob man mich richtig informiert hat.


Antwort geschrieben am 06.05.2011 21:59:22
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Die Aussage des Sachverständigen ist nicht richtig. Die Mietwagenkosten gehören nach ständiger Rechtsprechung zu den Kosten, die der Unfallverursacher dem Geschädigten, also Ihnen, zu erstatten hat. Für die Zeit der Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Die Frage, ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich nutzen, ist völlig unerheblich und hat mit der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten überhaupt nichts zu tun, zumal Sie das Mietfahrzeug auch unbedingt benötigen für die Fahrt in die Stadt, in der Sie beabsichtigen zu ziehen. Auf die Bahn brauchen Sie nicht ausweichen. Sie dürfen mithin für die Zeit der Reparatur Ihres Fahrzeuges einen Mietwagen anmieten und die Kosten hierfür der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Rechnung stellen.

Falls die Versicherung Ihnen Schwierigkeiten macht, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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Leihwagen nach Unfall | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-05-06
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