ich fahre ein Leichtmofa (nach Leichtmofa-Ausnahmeverordnung). Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (Feld T der Betriebserlaubnis) beträgt 20 km/h.
Mein Großvater sagte, dass man damit auf Radwegen auch innerorts fahren darf. Auch im Internet wird diese Auffassung in verschiedenen Foren vertreten.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, da in der Ausnahmeverordnung nichts davon steht. Falls es verboten sein sollte, handelt es sich um dann um Vorsatz, wenn man trotzdem auf dem Radweg fährt? Dies ist ja versicherungsrechtlich relevant, falls es zu einem Verkehrsunfall kommt.
Vielen Dank
Christian Bergner
Antwort geschrieben am 14.01.2012 19:42:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Natalia Chakroun
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Sozialrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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§ 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) normiert die Benutzung durch Fahrzeuge.
In Absatz 4 steht, dass außerhalb geschlossener Ortschaften neben Fahrrädern auch Mofas Radwege benutzen dürfen. Nach dem gesetzgerberischen Prinizp ist e contrario daraus zu schließen, dass innerhalb geschlossener Ortschaften auf den Straßen und nicht auf Radwegen gefahren werden darf.
Im Falle eines Verstosses wird evtl Vorsatz angenommen. Das Prinzip "Unwissenheit hilft vor Strafe nicht", würde zumindest für grobe Fahrlässigeit sprechen. Auch hierbei dürfte die Versicherung Ausschlussklauseln haben.
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.01.2012 21:15:18
Da das Fahrrad mit Hilfsmotor nur 20 km/h fährt, fühle ich mich auf stark befahrenen Hauptstraßen sehr unwohl. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht (siehe Ausnahmeregelung). Viele Autofahrer werden wütend(hupen, schimpfen, schneiden), wenn man damit auf der Straße fährt. Die allgemeine Meinung ist, dass man auf dem Radweg fahren soll. Gibt es Präzedenzfälle, wo die Versicherung bei einem Unfall nichts gezahlt hat, weil auf dem Radweg gefahren wurde?
Da das Fahrrad mit Hilfsmotor nur 20 km/h fährt, fühle ich mich auf stark befahrenen Hauptstraßen sehr unwohl. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht (siehe Ausnahmeregelung). Viele Autofahrer werden wütend(hupen, schimpfen, schneiden), wenn man damit auf der Straße fährt. Die allgemeine Meinung ist, dass man auf dem Radweg fahren soll. Gibt es Präzedenzfälle, wo die Versicherung bei einem Unfall nichts gezahlt hat, weil auf dem Radweg gefahren wurde?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.01.2012 21:21:09
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen zu geben.
Präzedenzfälle, wie in den USA, existieren in Deutschland in der Art nicht.
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