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Lebensversicherung


30.10.2007 13:06 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers


| in unter 2 Stunden

Sohn war bei meinem verstorbenen Mann eingetragen in der Lebensversicherung.Wert 50000 Euro.Nun meine Frage.Tochter war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren.Steht uns Mutter und Tochter eigendlich nichts zu? Habe gehöhrt das der Sohn 12500 Euro und der Tochter 12500 Euro und mir 25000 Euro zusteht.Ist dies wahr oder gibt es eine andere Regelung.Danke für Antwort.Mit freunlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 29 weitere Antworten zum Thema:
Lebensversicherung
30.10.2007 | 13:48

Antwort

von

Rechtsanwalt Achim Schroers
48 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

hat der verstorbene Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung im Versicherungsvertrag einen Bezugsberechtigten namentlich benannt, gehört die Versicherungsssumme nicht zur Erbmasse, sondern steht allein dem Bezugsberechtigten zu. Zur Erbmasse gehört die Versicherungssumme nur dann, wenn keine Bezugsberechtigten oder als solche "die Erben" benannt sind (für letzteren Fall siehe § 167 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz).

Da nach Ihren Angaben lediglich Ihr Sohn als Bezugsberechtigter genannt ist, gehen Sie und Ihre Tochter bedauerlicherweise insoweit leer aus.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Achim Schroers
Hürth

48 Bewertungen
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