364.854
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
707 Besucher | 6 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Lebensgefährtin (kinderlos) will sich trenn...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Lebensgefährtin (kinderlos) will sich trenn...

Lebensgefährtin (kinderlos) will sich trennen - Unterhalt?


| 15.02.2011 13:14 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Lars Liedtke


| in unter 2 Stunden

Meine langjährige Lebensgefährtin (Verlobte) möchte sich von mir trennen. Hintergrund sind Depressionen, welche bereits seit längerem therapeutisch behandelt werden.
Sie hat eine feste Anstellung und verdient knapp 1.000,00 Euro netto/Monat, ist allerdings seit Monaten krank geschrieben und es ist sehr fraglich, ob die Arbeit je wieder aufgenommen werden kann. Zur Zeit bezieht sie Krankengeld in Höhe von ca. 800 Euro/Monat. Ich selber bin auch berufstätig, verdiene etwa 2.300,00 Euro netto monatlich und besitze ein altes Mietshaus, welches sich zur Zeit aber noch nicht einmal selbst trägt, da es von mir in langwieriger Eigenarbeit instandgesetzt wird.
Meine Verlobte besitzt Ersparnisse in Höhe von ca. EUR 17.000,00, hat allerdings auch noch eine Mutter, die in einem Pflegeheim lebt und zu der kein Kontakt mehr besteht, die aber dennoch von Amts wegen unterhaltsberechtigt wäre.
Frage: Ich gehe davon aus, dass meine Lebensgefährtin bedürftig werden und auch Beihilfen beantragen wird. Ich selbst kann sie mangels Masse leider nicht finanziell unterstützen. Kann ich zum Unterhalt verpflichtet werden?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 24 weitere Antworten zum Thema:
Unterhalt? Lebensgefährtin
15.02.2011 | 14:16

Antwort

von

Rechtsanwalt Lars Liedtke
340 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht lediglich gegenüber Verwandten und Ehegatten bzw. geschiedenen Ehegatten. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und ein Verlöbnis lösen eine solche Unterhaltspflicht grds. nicht aus. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Sie und Ihre Partnerin gemeinsame Kinder hätten, die von Ihrer Partnerin betreut würden. Daher können Sie nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben.


Bewertung des Fragestellers 2011-02-15 | 14:28


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Kurz und knapp, mehr war nicht nötig, daher auch der niedrige Einsatz. Vielen Dank und auf Weiteres!"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Lars Liedtke »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-02-15
4,6/5.0

Kurz und knapp, mehr war nicht nötig, daher auch der niedrige Einsatz. Vielen Dank und auf Weiteres!


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Göttingen

340 Bewertungen
FACHGEBIETE
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht