Lebens- und Rentenversicherungen meines getrenntlebenden Ehemannes
| 04.05.2010 15:01 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann hat sich von mir im Mai 2009 getrennt.
Ich lebe mit unseren 4 Kindern alleine und bekomme für sie Unterhalt von meinem Mann. Dieser richtet sich nach seiner neuen nichtselbständigen Tätigkeit.
Er war seit 2004 als Einzelunternehmer tätig.
Am 01.12.2009 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter hat nun die private Rentenversicherung gekündigt und sich den Rückkaufswert von ca. 3000 Euro ausbezahlen lassen. Bei den Lebensversicherungen hat er es angekündigt, aber noch nicht vollzogen.
Meines Wissens stehen mir, im "normal Fall" aus den Versicherungen jeweils 50% zu.
Wie verfährt es sich nun im Insolvenzfall? Muss der Insolvenzverwalter die 50% ausbezahlen, wenn ich diese anfordere ?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema:
Ehemannes
Ehemannes









