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Leben und selbständig Arbeiten im Ausland für Kunden in Deutschland?


05.06.2012 22:00 |
Preis: 55,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes


| in unter 2 Stunden

Ich werde ab Dezember 2012 meinen Lebensmittelpunkt auf die Philippinen verlegen (bin 40 Jahre). Ich gebe meinen bisherigen Wohnsitz in Deutschland auf (nur noch Postmeldeadresse bei Familie oder Freunden). Ich bin selbständiger Gewerbetreibender im Bereich Grafik-/Mediengestaltung, sprich meine Arbeiten können und werden überwiegend an meinem Computer als Freelancer getätigt und die bearbeiteten Aufträge an meine Firmenkunden in Deutschland verschickt (alles online). Diese Tätigkeit möchte ich weiter ausüben. Deutsches Bankkonto bleibt. Webseite auf deutschem Server bleibt. Gewerbe kann aufrecht erhalten werden? Werde zu dem Umzugszeitpunkt geschieden sein in Deutschland, mit einem Kind bei Ex-Frau lebend.

Nun zu meinen Fragen:
---------------------
1. Wie verhält es sich da steuerlich? Rechne ich da in trotz Mittelpunkt auf den Phil in Deutschland mit Finanzamt ab und stelle meine Rechnungen mit 19% MwSt wie üblich an meine dt. Kunden?
Oder tritt bei mir der Fall ein, das ich nirgends steuerpflichtig bin in diesem Fall und die Rechnungen ohne MwSt. stelle?

2. Kann ich überhaupt mein Gewerbe in D weiter behalten/gemeldet sein, obwohl im Ausland wohnend?

3. Kann ich dann alles wie zuvor absetzen (Werbungskosten, Büromaterialien usw.)?

4. Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten, damit alles seinen legalen Weg nimmt mit meiner Arbeit?

Ich hoffe es kann mir da jemand weiterhelfen mit Rat und Wissen.

Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 122 weitere Antworten zum Thema:
Ausland Arbeiten Deutschland?
05.06.2012 | 23:25

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
267 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

1. Da Sie kein Unternehmen/Gewerbe/Büro mehr in Deutschland betreiben und Ihre Tätigkeit (Arbeitsergebnisse) auf den Phillipinen ausüben, schreiben Sie keine Rechnung mehr mit einer deutschen Umsatzsteuer. Sie sollten sich auf den Phil. bei einem Steuerberater nach den dort geltenden Vorschriften für die steuerliche Registrierung und Steuererklärungpflicht erkundigen.
2. Sie müssen in Deutschland Ihr Gewerbe nicht abmelden, allerdings muss haben Sie Betriebsstätte mehr in Deutschland, sondern nur eine Postmeldeadresse. So ist es zB bei der Gewerbesteuer so, dass der Gewerbesteuer nur der im Inland betriebene Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG) unterliegt. Das Merkmal "im Inland betrieben" liegt dann vor, wenn im Inland u.a. eine Betriebsstätte unterhalten wird (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG).
3. Da Sie grundsätzlich keinen Wohnsitz oder Betriebsstätte mehr in DEUTSCHLAND haben, sind Sie auf den Philippen unbeschränkt steuerpflichtig. Ggfs. sind Sie aufgrund des Außensteuergesetzes trotz Ihres Wegzuges erweitert in Deutschland steuerpflichtig, zb. wenn Sie in ein Niedrigsteuerland wegziehen. Dies bedarf einer gesonderten Prüfung.
Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, wären Sie hier in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Sie dann nur auf den Phillipinen und muss nach den dort geltenden steuerlichen Vorschriften Ihre Betriebsausgaben absetzen.
4. Siehe 3. Hier sollten Sie umfassenden Rat in Anspruch nicht, damir Sie nicht trotz Ihres Wegzuges in Deutschland weiterhin steuerpflichtig bleiben.
Für die Besteuerung spielt es keine Rolle, auf welches Konto die Zahlungen der Kunden geleistet werden.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

Nachfrage vom Fragesteller 05.06.2012 | 23:48

In Bezug zur Antwort (vielen Dank für die schneller Reaktion) hier noch folgende Nachfrage:

Da ja Deutschland mit den Philippinen ein Doppelbesteuerungsabkommen hat und die Leistungen für Firmenkunden in Deutschland erledigt werden und auch dort zum Einsatz kommen (z.B. gestaltete Daten für Flyer, Webseiten, Bücher), bin ich da denn dann nicht in Deutschland steuerpflichtig und in den Philippinen nicht (da nicht im Inland verwendete Arbeiten oder für Firmen im Inland gearbeitet wird)?
Und verhindert das Doppelbesteuerungsabkommen da nicht das ich in beiden Ländern Steuern zahlen muß?

Vielen Dank

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 06.06.2012 | 12:59

Wichtig ist, wo sich Ihre Betriebsstätte befindet bzw. wo Sie Ihre Leistungen erbringen, also auf den Phillipinen.
Das DBA dient zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, entweder durch Anrechung oder Freistellung der bezahlten Steuern, so dass de fcto eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Patrick Hermes
München

267 Bewertungen
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