Der Leasinggeber begründet dies mit dem allgemeinen Preisverfall bei den Autos dieser Klasse.
Trägt denn das Risiko eines allgemeinen Preisverfalls allein der Leasingnehmer?
Antwort geschrieben am 21.03.2011 01:51:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Es hängt von der konkreten Ausgestaltung des Leasingvertrages ab. Es gibt durchaus Leasingverträge, in denen dies so ausgestaltet ist. Solche Verträge, in denen der Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko trägt sind durchaus zulässig und möglich. Ob es bei Ihrem Leasingvertrag so ist, kann ich aus der Distanz nur schlecht überprüfen, da mir Ihr Leasingvertrag nicht vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

