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Frage geschrieben am 21.03.2011 01:04:50

Leasingvertrag

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 368
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Kann der Leasinggeber am Ende der Leasinglaufzeit einseitig den Wert des Fahrzeuges über den anfangs geschätzten Preis erhöhen (hier: um mehr als 2.000€)?

Der Leasinggeber begründet dies mit dem allgemeinen Preisverfall bei den Autos dieser Klasse.

Trägt denn das Risiko eines allgemeinen Preisverfalls allein der Leasingnehmer?


Antwort geschrieben am 21.03.2011 01:51:30
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es hängt von der konkreten Ausgestaltung des Leasingvertrages ab. Es gibt durchaus Leasingverträge, in denen dies so ausgestaltet ist. Solche Verträge, in denen der Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko trägt sind durchaus zulässig und möglich. Ob es bei Ihrem Leasingvertrag so ist, kann ich aus der Distanz nur schlecht überprüfen, da mir Ihr Leasingvertrag nicht vorliegt.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Leasingvertrag | Gesamtbewertung: 4/5 | Datum: 2011-03-26
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