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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im letzten Jahr ein Fahrzeug geleast. Leider geriet ich mit den Raten in Verzug. Die aktuellen Raten werden allerdings pünktlich bezahlt. Aus dem letzten Jahr war noch eine Zahlung von etwas über zwei Raten offen.
Diese habe ich am 02.01.2012 (Eingang beim Empfänger am 03.01.2012) bezahlt. Heute (07.01.2012) erreicht mich die a.o. Kündigung wegen Zahlungsverzug. DAs Schreiben datiert vom 03.01.2012. Dieses wurde als normale Briefsendung (kein Einschreiben o.ä.) versandt.
Ist diese Kündigung wirksam, da die Zahlung bereits erfolgt war?
Wie soll ich mich verhalten?
Freundliche Grüße
Antwort geschrieben am 07.01.2012 14:09:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
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gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Es spricht vieles dafür, dass die Kündigung aufgrund des Wegfalls der Kündigungsvoraussetzung vor Zugang der Kündigung unwirksam ist. Näheres regelt auch Ihr Leasingvertrag, der naturgemäß nicht Gegenstand der hiesigen Prüfung sein kann.
Es bietet sich insoweit an, kurzfristig Kontakt mit dem Leasinggeber aufzunehmen und den Sachverhalt zu klären. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben Leasinggeber im Regelfall Interesse daran, den Vertrag aufrecht zu erhalten, insbesondere dann, wenn die Raten gezahlt werden. Damit dürfte die Angelegenheit kurzfristig aus der Welt zu schaffen sein.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
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