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Frage geschrieben am 05.04.2006 19:24:00

Lausbubenstreiche im Hausflur

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2280
Ich bin Hausmeister eines sechsfamilienhauses, in letzter zeit werden immer rohe eier auf die treppen geworfen und anderer absichtlicher schmutz gemacht, lausbubenstreiche, ja, aber es ist auf dauer viel arbeit. ich habe bereits mit allen mietern gesprochen aber es hört nicht auf. Meine Frage: Macht es sinn, die Polizei zu verständigen? Könnte sie etwas tun? Oder haben Sie einen anderen Rat für mich, vielleicht Kameraüberwachung?


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Diese Antwort ist vom 5.4.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 05.04.2006 19:54:06
Sehr geehrter Fragesteller,

was die Zulässigkeit einer Videoüberwachung anbetrifft:

Eine solche stellt stets einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Personen dar, die dieser ausgesetzt sind, im vorliegenden Fall also der übrigen Hausbewohner.

Ein solcher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann dann zulässig sein, "wenn schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Rechte des Verwenders, etwa Angriffen auf seine Person oder seine unmittelbare Wohnsphäre, nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden könnte." (BGH NJW 1995, 1955)

Die von Ihnen angesprochenen Lausbubenstreiche stellen noch keine solchen schwerwiegenden Beeinträchtigungen dar. Daher wäre eine Kameraüberwachung unzulässig.

Die Einschaltung der Polizei könnte im Rahmen einer Strafanzeige erfolgen, etwa wenn es zu einer Sachbeschädigung kommen sollte. Eine verhältnismäßig einfach zu entfernende Verschmutzung stellt aber noch keine Sachbeschädigung dar.

Mit freundlichen Grüssen

Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt







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