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Wie kann man oder ein Anwalt heraus finden ob es gegen ein laufende Verfahren bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gibt ? Ohne direkt Aufmerksamkeit zu erwecken ?
Bitte um Hilfe.
Bitte nur Angebot annehmen wenn die Anfrage gestartet werden kann
Antwort geschrieben am 15.07.2010 15:51:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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eine solche Anfrage kann bei der örtlichen Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Allerdings ist es nicht möglich, dieses „ohne schlafende Hunde zu wecken" durchzuführen.
Denn wenn diese Anfrage gestellt wird, ist die Folge davon, dass der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin erst einmal nachforscht. Dieses muss er ja auch machen, da er ansonsten die Anfrage gar nicht beantworten könnte.
Eine Anfrage ohne direkte, oder auch indirekte Aufmerksamkeit zu erregen, ist also nicht möglich.
Selbstverständlich könnten wir über unser Büro diese Anfrage machen. Sollten Sie dieses trotz der obigen Ausführungen wünschen, setzen Sie sich bitte mit meinem Büro über die Kontaktdaten in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 16.07.2010 08:13:29
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihren ergänzenden Angaben wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie bereits sicher laufen, da Sie eine Anhörung erhalten haben.
Eine mögliche Schadenswidergutmachung kann zwar den weiteren Verlauf des Verfahrens positiv beeinflussen. Allerdings können Sie nicht davon ausgehen, dass das Verfahren bei dieser "Vorbelastung" einfach eingestellt wird.
Da der Vorfall sowieso aktenkundig ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der dann weiter kostenpflichtigen Akteneinsicht beantragen. Dieses kann selbstverständlich auch über unser Büro erfolgen.
Da die Aufmerksamkeit hier sowieso schon erregt worden ist, vergeben Sie sich mit dieser Akteneinsicht auch nichts.
Nach Akteneinsicht kann -und sollte - dann eine Stellungnahme über den Anwalt erfolgen, damit eventuell die Verfahrenseinstellung erlangt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihren ergänzenden Angaben wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie bereits sicher laufen, da Sie eine Anhörung erhalten haben.
Eine mögliche Schadenswidergutmachung kann zwar den weiteren Verlauf des Verfahrens positiv beeinflussen. Allerdings können Sie nicht davon ausgehen, dass das Verfahren bei dieser "Vorbelastung" einfach eingestellt wird.
Da der Vorfall sowieso aktenkundig ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der dann weiter kostenpflichtigen Akteneinsicht beantragen. Dieses kann selbstverständlich auch über unser Büro erfolgen.
Da die Aufmerksamkeit hier sowieso schon erregt worden ist, vergeben Sie sich mit dieser Akteneinsicht auch nichts.
Nach Akteneinsicht kann -und sollte - dann eine Stellungnahme über den Anwalt erfolgen, damit eventuell die Verfahrenseinstellung erlangt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 20.07.2010 22:14:54
Es gibt Probleme mit dem Gebühreneinzug. Bitte beseitigen Sie diese ungehend.
Es gibt Probleme mit dem Gebühreneinzug. Bitte beseitigen Sie diese ungehend.
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