Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 23.04.2009 13:10:32

Laufbahnprüfung anfechten (geh. Dienst Bund)

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1781
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Dienst.
Sachverhalt:
Ich bin durch die Laufbahnprüfung (Wiederholungsprüfung) durchgefallen. Diese möchte ich nun anfechten und erreichen, dass ich ein weiteres Mal diese wiederholen kann. Grundsätzlich kann diese Prüfung nur einmal wiederholt werden.

Zur Info:
Ich habe eine recht schwierige persönliche Situation hinter mir. Ich habe bedauerlicherweise die 1. Laufbahnprüfung angetreten -obwohl mir bewusst war, dass ich aufgrund dieser Situation schlechte Chancen haben werde diese zu bestehen, da ich davon ausging, dass wegen Zeitablauf (Beschränkung der Ausbildungsdauer) ich die Prüfung nicht mehr (nie mehr) antreten könne.

Das Ergebnis der 1. Prüfung war entsprechend negativ.

Die Wiederholungsprüfung absolvierte ich im November und die restlichen Prüfungen im März. Im November attestierte mir der Amtsarzt Prüfungsunfähigkeit für insgesamt 4 Prüfungstage und sagte, das man mir die Möglichkeit geben müsse zu einem späteren Zeitpunkt die Prüfung zu schreiben. Ferner empfahl er mir dass ich diese Situation aufarbeite.
Meine persönliche Situation hat sich bedauerlicherweise eher verschlechtert. Ich wurde dann zu der Märzprüfung geladen. Ich war auch genötigt schon an dieser teilzunehmen, da bei der Sommerprüfung eine Umstellung erfolgt. Die zur Verfügung gestellten Gesetzesbände sind ab der Sommerprüfung nicht mehr in Papierform sondern auf dem Laptop mit entsprechender Software. Der Umgang dieser Software war nicht Gegenstand meiner Ausbildung und ich besitze diese auch nicht.
Deswegen fühlte ich mich genötigt die Prüfung im März anzutreten.
Ich bin durchgefallen.
Die schwierige Situation in der ich mich befand/befinde ging über einen langen Zeitraum von über 2 Jahren und hat meine gesamte Ausbildung massgeblich beeinflusst. Vorgesetzte Stellen und auch die Fachhochschule wurden von mir über diese Situation informiert.

Meine Frage ist welche Möglichkeiten gibt es diese anzufechten und wie ich vorgehen muss. Bitte detailliert antworten. Gerne auch mehrere Möglichkeiten aufzeigen.


Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als Leser können Sie
bei Frag-einen-Anwalt.de*
*Weitere Informationen und eine Übersicht über 123recht.net Rechtsberatung.


Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an!


Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Hochschule, Prüfungen letzten Monat:

3
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Laufbahnprüfung   anfechten   (geh.   Dienst   Bund)