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Frage geschrieben am 18.11.2010 14:40:00

Lastschrift Widerruf

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1247
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 37 weitere Antworten zum Thema Widerruf.
Hallo,folgender Sachverhalt ist passiert,mein 23jähriger Sohn hat einem angeblich guten Freund eine Couch am 28.10.2010 im Wert von 500,00EUR bezahlt,bei Sconto.Diese wurde mit ec Karte und Unterschrift von meinem Sohn von seinem Konto geleistet,der Kaufvertrag allerdings hat der angeblich gute Freund unterschrieben,da hat mein Sohn nichts unterzeichnet.Angeblich wollte der Freund ein paar Tage später ihm das Geld für die Couch wiedergeben,natürlich hat er es nicht gemacht.Jetzt möchte mein Sohn das Geld per Lastschrift Widerruf zurück holen,es sind ja noch keine 6Wochen um.Er hat ja den Kaufvertrag nicht unterschrieben,er ist ja nur der Bezahler gewesen. Jetzt waren wir bei sconto uns erkundigen und die meinten es würde sie nicht interissieren wer dort unterschrieben hat,sondern würden auf meinen Sohn zurück greifen weil ja die Couch von ihm bezahlt wurde mit Lastschriftverfahren.Aber er hat ja nicht mal die Couch sondern der Freund.Würde da wirklich meinem Sohn etwas passieren,wenn er die Lastschrift zurückholt,oder kann er sich darauf berufen das er den Kaufvertrag nicht unterschrieben hat und nur sein Geld zurück haben möchte.LG R.Schramm


Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß Sconto in diesem Fall richtig liegt. Zwar könnte Ihr Sohn dieser Lastschrift widersprechen, aber es würde im Ergebnis nichts verändern. Sconto kann beweisen, daß Ihr Sohn die betreffende Lastschrift abgegeben hat.
Eine gefälschte oder betrügerisch erlangte Unterschrift kommt bei Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht in Betracht.
Wenn Ihr Sohn den Betrag zurück buchen läßt und Sconto dagegen rechtliche Maßnahmen ergreift entstehen zwar zusätzliche Kosten, aber Sconto wird im Ergebnis die Forderung trotzdem durchsetzen können.

Daher muß sich Ihr Sohn letztlich an den guten Freund halten um sein Geld wieder zurück zu bekommen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die Direktanfrage kontaktieren.

Es tut mir leid, daß ich Ihnen keine bessere Auskunft erteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




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