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Frage geschrieben am 06.10.2008 22:01:00

Landestreuhanddarlehen im Hausbankverfahren

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1452
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben auf Basis der sozialen Wohnraumförderung, für den behindertengerechten Umbau unseres Wohnhauses, einen zinsverbilligten Kredit im Hausbankverfahren von der LTH-Bank in Höhe von 69.000.- € bewilligt bekommen - parallel schließen wir mit unsrer Hausbank ein reines Annuitätendarlehen über 51.000.-€ zu 5,2% Zins / 2 % Tilg. ab( gesamt also 120.000.-€). Unsere Hausbank gewährt uns (angeblich generell) das LTH-Darlehen aber nur, wenn wir mit der der Bank zugehörigen Bausparkasse einen Bausparvertrag über die 69.000.-€ abschließen und zzgl. eine Bearbeitungsgebühr von 350.-€ zahlen.
Die Bearbeitungsgebühr wäre für uns auch noch okay - allerdings sähe der Bausparvertrag einen reinen Sparbetrag von 230.-€ und zzgl. die Zinsen von 170.-€ monatl. vor - ein Ansparbetrag von 230.- € monatl. entspräche somit einer Anfangstilgung von 4% von 69.000.-€! Damit sind wir nicht einverstanden und fragen uns, ob eine renommierte Bank ein solches Vorgehen einfach als Bedingung vorgeben kann - wir haben als Gegenvorschlag die Zahlung einer höheren Bearbeitungsgebühr angeboten, da das Argument der Bank ist, dass die LTH-Darlehen viel Arbeit bereiten und nichts einbringen, so wolle man (die Bank)zumindest die Abschlussprämie von 1% der Bausparsumme "mitnehmen". Unser Wunsch ist es über das LTH-Darlehen ebenfalls einen Annuitätenvertrag abzuschließen, der mit einer Tilgung von 2% beginnt( Jüngster Kreditnehmer ist 37 Jahre alt! ) - außerdem schließen wir ja einen weiteren "normalen" Kredit über 51.000.-€ ab. Wir haben zudem Gehaltskonto, Sparkonto, zusätzliche Altersversorgung und Anfangsfinanzierung unserer Immobilie bei betreffender Bank laufen. Frage noch einmal konkret : Kann die Bank uns als Bedingung für die Gewährung des LTH-Darlehens den Abschluss eines Bausparvertrages vorschreiben und ist ein damit verbundener Tilgungs-(Bauspar-)beitrag von 4%, im Sinne "Sozialer Wohnraumförderung durch Zinsverbilligung" finanzethisch in Ordnung??

-- Einsatz geändert am 06.10.2008 22:16:06

-- Einsatz geändert am 06.10.2008 22:17:18


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 7.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.10.2008 00:21:02
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
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Sehr geehrter Fragender,

im Rahmen einer Erstberatung lassen sich auf Basis Ihrer Ausführungen folgende Aussagen treffen:

Grds. gilt selbstverständlich auch für den Abschluss von Verträgen zwischen Kunde und Bank der Grundsatz der Privatautonomie. D. h. es bleibt den Parteien vorbehalten, was sie für Angebote unterbreiten und ob bzw. zu welchen Konditionen diese ggf. angenommen werden.

Auch wenn der Abschluss eines Bausparvertrages natürlich keineswegs grundsätzliche Bedingung für die Gewährung eines LTH-Darlehens ist, so obliegt es letztendlich der Entscheidung der diese Kreditmittel an den Kunden durchreichenden Bank, das gesamte Kreditengagement des Kunden, in das regelmäßig - wie auch in Ihrem Falle - auch eigene Kreditmittel der Bank einbezogen werden, zu bewilligen.

Sofern Ihre Bank also im vorliegenden Falle aus offenbar rein wirtschaftlichen Gründen (Sicherungsaspekte scheiden schließlich aufgrund der vermutlich bereits ausreichenden voll grundpfandrechtlichen Absicherung aus) zur Bedingung macht, dass Sie einen Bausparvertrag abschließen, so ist das grundsätzlich sicherlich ihr gutes Recht. Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass ein derartiges Geschäftsgebahren der Bank natürlich wenig serviceorientiert und in geschäftlicher Hinsicht letztendlich kurzsichtig ist - gleichwohl überrascht die Offenheit des Instituts, den Grund hierfür derart klar kund zu tun. Man ist dort aber wenigstens ehrlich ...

Ich kann Ihnen nur den guten Rat geben, für Ihre Zwecke ein anderes Kreditinstitut zu suchen, dass insoweit flexibler und kundenorientierter ist. Dieses dürfte auch sicherlich nicht schwer zu finden sein. Vor diesem Hintergrund sollten Sie es in jedem Falle nicht nötig haben, irgendwelche "faulen Kompromisse", sprich fragwürdige Zusatzgeschäfte, die einzig und allein höheren Provisionen der Bank dienen sollen, einzugehen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß,

Dr. Corina Seiter


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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Antwort bestätigt mir meinen eigenen Standpunkt und "ermutigt" mich diesen in einem letzten Verhandlungsversuch zu vertreten und rät mir weitere Vorgehensweise.



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