Lärmbelästigung durch Nachbar bei Hausrenovierung
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Nachbarschaftsrecht
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Seit ca. 1 Jahr renoviert mein Nachbar seinen Altbau, und zwar in Eigenregie. Letztes Jahr hat er das Dach neu gemacht, und es ist immer noch nicht ganz fertig (siehe unten). Die Arbeiten sind natürlich mit einer teilweise enormen Lärmbelästigung verbunden, insbesondere durch Kreissägen und Hämmern. Der Altbau steht in unmitelbarer Nähe zu unserem Haus in ca. 4-5 Meter Entfernung. Das Gehämmere auf dem Dach (er machte das alles fast alleine ohne Handwerker) fuhr einem im eigenen Haus durch Mark und Bein, weil der Altbau wie ein Verstärker wirkte.
Aber seit ein paar Wochen wird auch im Garten oder ums Haus herum gelärmt, zB Terrassenplatten weggehämmert, natürlich gern zur Mittagszeit oder kurz vor Sonnenuntergang noch.
Nun hat er am Samstag - natürlich um die Mittagszeit - mit einer Kreissäge Dachplatten zersägt, und zwar auf seinem Balkon, der ca. 3-4 Meter von meinem Haus entfernt ist. Das macht einen ungeheuren Lärm, insbesondere weil der Lärm zwischen den Häusern noch verstärkt wird. Die Kreissäge ist dazu ein ziemlich altes Modell.
Ich hatte den Nachbarn schon letztes Jahr mehrmals darauf angesprochen und darum gebeten, sich an die Polizeiverordnung unseres Ortes zu halten (inkl. Mittagsruhe 12:30 - 14 Uhr und Nachtzeit 19-7 Uhr) und zu versuchen, den Lärm möglichst gering zu halten, nicht zuletzt aus gesundheitlichen Gründen, da auch meine Kinder ums Haus herum sind und durch starken Lärm gesundheitliche Schäden zu befürchten sind. Eine Kreissäge aus unmittelbarer Nähe reicht schon, um auch in kurzer Zeit irreparable Schäden am Gehör anzurichten. Nicht zu reden vom Stress, den der Lärm bei mir bisher schon erzeugte. Die Gespräche haben aber nichts gebracht. Er selbst macht alles ohne Gehörschutz.
Als ich ihn nun am Samstag erneut darauf ansprach und wissen wollte, wie lange der Kreissägen-Lärm noch dauert (in der Mittagsruhe !), ist er fast ausgeflippt und schrie mich an, dass er jetzt jeden Samstag um 7 Uhr anrücken und Lärm machen würde, und er dürfte das !
(Das ist meiner Meinung nach Nötigung, aber ich habe leider keinen Zeugen für diese Aussage des Nachbarn).
Nach Auskunft der Gemeinde bzw. des Gemeindetages wird die örtliche Polizeiverordnung bei Bauvorhaben einer Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Baden-Württemberg) untergeordnet, d.h. die Mittagsruhe wird herausgenommen, und die Nachtzeit ist von 20-7 Uhr.
Ich bezweifle, dass diese Verordnung für die genannte Renovierung des Altbaus zutreffend ist, da die Angaben nur für Baumaschinen/Baustellen mit gewerblichen Zwecken gelten.
Auch mein Nachbar ist der Überzeugung, dass seine Arbeiten unter Nachbarschaftslärm fallen, und da darf man scheinbar alles, auch zur Mittagszeit und abends.
Was gilt denn nun ? Was darf er und was nicht ?
Welche Verordnungen gelten und welche nicht ?
Darf er in 3 Meter Entfernung seine Kreissäge betreiben, ohne Rücksicht auf Nachbarn ?
Kann ich durchsetzen, dass er woanders sägt, unter mehr Lärmdämmung (im Haus) bzw. die "Ruhezeiten" der Gemeinde einhält? Muss ich die Ruinierung meiner und anderer Personen Gesundheit dulden, nur weil der Nachbar sein Haus renoviert ?
Lärmbelästigung Nachbar








