Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 07.12.2011 15:20:57

Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 46,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 809
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo!

Ich bin noch ganz zitterig...

Ich habe eben den Brief vom Staatsanwalt geöffnet und bin fast in Ohnmacht gefallen: Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft.

Wegen einer Geldbuße von 25€, die ich wohl nicht gezahlt habe, soll ich nun in die Erzwingungshaft von 1 Tag.
Dort steht:"Falls sie zwischenzeitlich den zu zahlenden Betrag der Geldbuße entrichtet haben, teilen sie dies bitte unter Vorlage des Zahlungsbelegs mit. Andernfalls werden sie hiermit aufgefordert, die Erzwingungshaft innerhalb einer Woche ab Zustellung der Ladung anzutreten."


Vor lauter Panik habe ich das Geld direkt überwiesen. Zählt das noch?
Kann ich jetzt so die Erzwingungshaft abwenden?
Wenn ich direkt den Kontoauszug beim Staatsanwalt vorlege?
Ich hoffe doch...

Vielen Dank für schnelle Hilfe!!!



Antwort geschrieben am 07.12.2011 16:46:11
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Durch die Zahlung des offenen Betrages ist die Angelegenheit und damit die Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft erledigt. Sie sollten sich allerdings auf jeden Fall mit der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und den Kontoauszug mit der entsprechenden Abbuchung zur Verfügung stellen, damit von dort aus nichts schief läuft.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2011-12-07
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Inkasso, Mahnungen letzten Monat:

11
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Ladung   Antritt   Erzwingungshaft