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Frage geschrieben am 09.02.2011 09:25:52

Ladung vom Amtsgericht

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1692
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 34 weitere Antworten zum Thema Ladung.
Ich habe eine Ladung zur Aussage gegen einen Beschuldigten vom Amtsgericht bekommen.

Da die Sache nun schon mehrere Jahre zurückliegt und ich die damalige Strafanzeige nur aus Eigenschutz(Beschuldigter hatte mir Betrug vorgeworfen) gemacht habe , nun meine Frage:

Muss ich vor Gericht persönlich erscheinen oder ist es hier ausreichend wenn ich mir einen Anwalt nehme der diese Aussage für mich vertritt ?

Oder kann ich die Aussage schriftlich durchführen?

Vielen Dank.


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten:

Sie haben eine Ladung als Zeuge zu einer Verhandlung in einer Strafsache erhalten.


Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, einer solchen Ladung als Zeuge Folge zu leisten und vor Gericht zu erscheinen. Wegen des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§§ 226, 250 ff StPO) kann Ihre Aussage nicht schriftlich erfolgen und Sie können auch nicht durch einen Anwalt vertreten werden.


Sollten Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben, so kann dies erhebliche Konsequenzen für Sie haben. So können Ihnen die Kosten, die durch Ihr Ausbleiben entstanden sind, auferlegt werden. Weiter kann gegen Sie ein Ordnungsgeld von bis zu 1000,00 Euro verhängt werden, Falls dieses nicht gezahlt wird, so kann Ordnungshaft verhängt werden. Außerdem kann das Gericht Sie zwangsweise vorführen lassen.


Die Pflicht zum Erscheinen kann nur aus schwerwiegenden Gründen, wie z.B. einer ernsten Erkrankung oder einem Auslandsaufenthalt, entfallen. Dabei ist das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend, Sie müssten schon verhandlungs- oder reiseunfähig sein.

Sollten Sie der Meinung sein, dass solche Gründe bei Ihnen vorliegen, so sollten Sie dies dem Gericht so schnell wie möglich schriftlich mitteilen. Beachten Sie bitte, dass die Ladung zu dem Termin weiter gilt, bis das Gericht sie aufgehoben hat. Erst wenn Ihnen das Gericht mitteilt, dass Sie nicht erscheinen müssen, können Sie ohne Konsequenzen erwarten zu müssen zu Hause bleiben.


Letztlich mag ein Erscheinen vor Gericht zwar lästig sein, es handelt sich bei der Zeugenpflicht aber um eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste Orientierung verschaffen. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass dieses Forum nur eine erste rechtliche Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 - 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de

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