Frage geschrieben am 25.05.2010 13:24:06
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ladendiebstahl beim 2ten oder 3ten mal
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1825Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich wurde damals (weiß nicht mehr April? Mai?!) 1997 beim Diebstahl erwischt (Zigaretten im Schlecker). Im September oder Oktober 1997 wurde ich aufgenommen weil ich mit dabei war. Seit dem ist nichts mehr passiert, da es mir eine Lehre war und ich Solzialstunden abgeleistet habe (war damals 16).Im Mai 2010 wurde ich noch einmal im Schlecker erwischt (16.-) Polizei war keine da, aber die Personalien wurden aufgenommen und die Fangprämie habe ich auch bezahlt.
Jetzt meine Frage:
Was kann mir nach dem 2ten oder 3ten mal passieren
Antwort geschrieben am 25.05.2010 13:52:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Hasenmark 21, 13585 Berlin, Tel: 030/36 75 37 13, Fax: 030/36 75 37 21
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 136
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ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer ersten Einschätzung beantworte:
Ihre Jugendstrafen sind im Register getilgt. Da Sie die Fangprämie bezahlt haben, ist es durchaus möglich, dass das Verfahren eingesetellt wird. Es kann auch zu einer Einstellung gegen Geldauflage kommen oder zu einem Strafbehl. Eine Gerichtsverhandlung ist unwahrscheinlich - es sei denn, sie legen gegen einen Strafbefehl Widerspruch ein oder erfüllen eine Geldauflage nicht.
Ich bin mit den Verhältnissen an Ihrem Wohnort nicht vertraut, aber eine mögliche Geldauflage/Strafe sollte sehr deutlich unterhalb von 90 Tagessätzen liegen.
Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen geholfen haben und eine erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen.
Ihre Nachfrage beantworte ich (kostenlos) gerne via Email oder Fax.
Sehr gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen. Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar.
Ich wünschen Ihnen alles Gute und verbleibe
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.05.2010 14:02:02
Hallo Frau Rechsanwältin,
als ich das zweite mal erwischt worden bin (war aber nur dabei) ging das ganze vor Gericht, wurde aber nicht verurteilt, sondern habe Sozialstunden ableisten müssen. Der Richter meinte damals nur, wenn es noch einmal vorkommen sollte, dass ich erwischt werde kommt es zur verurteilung. Das ganze ist jetzt aber schon fast 13 Jahre her. Muss ich nochmal vor Gericht oder ist es wie sie sagen eingestellt worden. Die Sozialstunden wurden komplett ohne probleme abgeleistet.
Hallo Frau Rechsanwältin,
als ich das zweite mal erwischt worden bin (war aber nur dabei) ging das ganze vor Gericht, wurde aber nicht verurteilt, sondern habe Sozialstunden ableisten müssen. Der Richter meinte damals nur, wenn es noch einmal vorkommen sollte, dass ich erwischt werde kommt es zur verurteilung. Das ganze ist jetzt aber schon fast 13 Jahre her. Muss ich nochmal vor Gericht oder ist es wie sie sagen eingestellt worden. Die Sozialstunden wurden komplett ohne probleme abgeleistet.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.05.2010 14:18:37
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie bereits gesagt: Die Sozialstunden sind im Erziehungsregister verzeichnet und werden, wenn keine weiteren Strafen hinzutreten, nit Vollendung des 24. Lebensjahrs gelöscht. Das sollte bei Ihnen jetzt ca. 5 Jahre her sein.
Natürlich sagt Ihnen kein Richter, wenn Sie das in den nächsten x Jahren wieder tun, dann wird's hart - aber danach sehen wir das wieder locker. Insofern ist die Aussage des Richters verständlich.
Sollten noch eine Frage offengeblieben sein, senden Sie mir gerne eine Mail.
Freundliche Grüße
N. Unruh
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie bereits gesagt: Die Sozialstunden sind im Erziehungsregister verzeichnet und werden, wenn keine weiteren Strafen hinzutreten, nit Vollendung des 24. Lebensjahrs gelöscht. Das sollte bei Ihnen jetzt ca. 5 Jahre her sein.
Natürlich sagt Ihnen kein Richter, wenn Sie das in den nächsten x Jahren wieder tun, dann wird's hart - aber danach sehen wir das wieder locker. Insofern ist die Aussage des Richters verständlich.
Sollten noch eine Frage offengeblieben sein, senden Sie mir gerne eine Mail.
Freundliche Grüße
N. Unruh
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