Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 11.01.2008 08:21:00

Ladendiebstahl

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14874
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo erstmals,
ich habe vor zwei Tagen eine sehr große Dummheit begangen. Ich habe in einem Drogeriemarkt einen Lippenstift im Wert von 20 € gestohlen und wurde prompt von der Ladendetektivin gestellt. Ich wurde ins Büro geführt und durchsucht, ob ich noch andere Waren gestohlen habe. Ich musste mich ausweisen und meine Personalien wurden aufgenommen. Strafanzeige wurde gestellt. Diese musste ich unterschreiben. Ich habe den Diebstahl unumwunden zugegeben und war kooperativ und freundlich.

Dies war mein erster Ladendiebstahl überhaupt in meinem Leben aus purer Dummheit und ohne Vorsatz. Mich belastet das Ereignis nun sehr und ich habe am nächsten Tag einen Entschuldigungsbrief an die Geschäftsleitung des Drogeriemarktes gesendet und mich entschuldigt und Wiedergutmachung angeboten.
Mein Alltagsleben ist nun ziemlich beeinträchtigt, meine Arbeit leidet darunter und auch mein Privatleben, die Sache geht mir nicht mehr aus dem Kopf, beschäftigt mich rund um die Uhr, alles spult sich immer wieder wie ein Film vor meinen Augen ab, da ich mir das Warum des Diebstahls einfach nicht erklären kann, da ich noch nie gestohlen habe.
Zum meiner Person: Ich bin 41 Jahre alt und wie gesagt Ersttäterin.

Was kommt in dieser Sache denn nun im einzelnen auf mich zu?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar und dann vielleicht auch etwas beruhigter, wenn ich weiss, was nun kommt.

Vielen Dank und Grüße
Realicious


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 11.1.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 11.01.2008 09:48:24
Rechtsanwalt Michael Euler
Goethestraße 4-8, 60313 Frankfurt am Main, Tel: 069 36605388, Fax: 069 36605390
Kaufrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 66
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin, vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht er............

Sie sehen nur 150 Zeichen der Antwort.
Länge der vollen Antwort: 8249 Zeichen
.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Ladendiebstahl | Gesamtbewertung: 5/5
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Bewertung: Fragesteller
Sehr gut! Vielen Dank!


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Euler direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Strafrecht letzten Monat:

52
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Ladendiebstahl