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Frage geschrieben am 07.02.2012 08:25:13

Ladendiebstahl

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 704
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 171 weitere Antworten zum Thema Ladendiebstahl.
Ich habe heute Kosmetika im Wert von 25 Euro geklaut. Ich bin zwar nicht erwischt worden, aber ich habe ein ungutes Gefühl. Als die restliche Ware an der Kasse bezahlte, klingelte in dem Moment das Telefon von der Kassiererin und sie schaute mich total komisch an und´auch auf meinem Korb. Ich bin nicht angesprochen oder aufgehalten worden und auch ganz normal aus dem Laden rausgegangen, aber meine Frage stellt sich mir ob man mich direkt hätte "stellen" müssen oder ob man mich anhand meiner EC-Karte mit der ich bezahlt habe doch noch irgendwie stellen kann. Kameras gibt es dort nicht.... Muss ich noch mit etwas rechnen?Kann noch was auf mich zukommen? Danke schonmal...


Antwort geschrieben am 07.02.2012 09:06:26
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhalts gehe ich nicht davon aus, dass Sie noch auf eine irgendwie geartete Weise weiter verfolgt werden. Üblicherweise werden Täter eines Ladendiebstahls unmittelbar bei bzw. nach Verlassen des Ladengeschäfts gestellt. Unüblich wäre es dagegen, den Täter zunächst gewähren zu lassen, um ihn dann später anhand seiner EC Karten-Daten erneut zu ermitteln.

Darüber hinaus müsste Ihnen der Diebstahl auch nachgewiesen werden können. Ob dies hier der Fall ist, erscheint mir äußerst zweifelhaft. Wäre der Diebstahl bereits im Laden aufgefallen, hätte man Sie sicherlich auch im Laden mit dem Vorwurf konfrontiert, und Sie gegebenenfalls nach Hinzurufen der Polizei durchsuchen lassen.

Anhand Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Informationen hinzugefügt, weggelassen oder unklar dargestellt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen auch anders aussehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de


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