Ladendiebstahl - Anhörungsbogen und Folgen
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
| in unter 2 Stunden
Ich wurde bei einem Ladendiebstahl (1. Tat, Wert 10,78€, sonst polizeilich nicht auffällig) gestellt, habe vor dem Ladendedektiv gestanden und nun Post erhalten, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mit geführt wird. Es liegt ein Bogen bei zur Schriftlichen Äußerung zum vorliegenden Sachverhalt (1. Angaben zur Person, 2. Belehrung, 3. Angaben zur Sache) bei.
Folgende Fragen habe ich:
1. Als Gegenstand ist im Schreiben von der Polizei „Ladendiebstahl" genannt. Ich habe gelesen, dass es auch „Ladendiebstahl minderwertiger Gegenstände" gibt. Ist das ein Unterschied, wonach auch schon auf das Strafmaß zu schließen ist? Oder ist das das gleiche?
2. Beim Studieren verschiedener Foren im Internet habe ich immer wieder den Hinweis gefunden, dass es im Anhörungsbogen ein Kästchen zum Ankreuzen gibt, dass man mit der Einstellung nach §153 oder (?) §153a StPO einverstanden ist. Auf meinem Anhörungsbogen gibt es dieses Kästchen nicht. Soll ich im einer schriftlichen Äußerung zum Sachverhalt um eine Einstellung nach §153 oder §153a bitten? Wie formuliere ich das? Welches ist nun der richtige Paragraph, §153 oder §153a? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verfahren komplett eingestellt wird. 10€ sind nun mal 10€. Ich bin durchaus bereit, eine Geldauflage zu zahlen. Wie ist der Erfahrungswert bei Ersttätern ohne sonstige Auffälligkeiten? Ich möchte nicht unverschämt erscheinen und um irgendwas bitten, was unrealistisch ist.
3. Ist es üblich, dass der Täter im Anhörungsbogen seine Tat nochmal beschreibt oder sage ich nur, dass ich mich schuldig bekenne zu den Vorwürfen. Spielt es eine Rolle, ob ich andere Gegenstände im dem Laden ganz normal an der Kasse gezahlt habe? Erwähne ich das?
4. Angaben zum Einkommen und zur Person
Ich selbst habe nur ein paar Zinseinkünfte. Mein Ehegatte ist selbständig. Wir haben nur die Zahlen für die Steuererklärung 2009 vorliegen, die Erklärung ist noch nicht abgegeben. Welche Angaben mache ich zum Nettoeinkommen (aus nach Steuer) in diesem Fall? Wie werden die Angaben überprüft?
Welche Angaben mache ich zu meiner ausgeübten Tätigkeit? Ich bin gerade in Elternzeit als Hausfrau. Muss ich meinen Arbeitgeber angeben?
5. Folgen
Erfährt mein Ehemann von der Tat? Wird er benachrichtigt im Verlauf des Verfahrens?
Erfährt mein Arbeitgeber davon? Ich in Angestellte im Öffentlichen Dienst (TVÖD 10) bei einer Kreisverwaltung (Landratsamt in Baden-Württemberg). Erfährt er automatisch davon oder fragt der AG regelmäßig das Bundeszentralregister ab?
Ich bitte um flotte Beantwortung, da ich nur noch 1 Woche Zeit habe bis zur Rücksendung.
Vielen Dank für die Mühe zur Beantwortung meiner Fragen.
Ladendiebstahl Anhörungsbogen









