ich habe am 29.12.2011 einen Ladendiebstahl in einem Kaufhaus begangen (erste Tat). Ich habe 3- Polo Shirts im Werte von 109,58€ im Anhörungsbogen von der Polizei angegeben geklaut.
Den einen Poloshirt müsste ich sofort bezahlen im Werte von 50€, die Quittung habe ich nicht erhalten. Die Diebstahlprämie von 50€ habe ich auch sofort gezahlt.
Mein Verhalten kann ich mir nicht erklären und werde dem Kaufhaus auch eine Entschuldigungsbrief schreiben.
Meine grundsätzliche Angst besteht darin, dass mein Ehemann nichts davon erfahren darf, da meine Ehe auf dem Spiel steht. Ich habe ich im Kaufhaus die Adresse meiner Eltern angegeben, so das der Anhörungsbogen von der Polizei auch dort angekommen ist, aber mit voriger Kontrolle durch eine Polizeistreife (ob ich hier bin).
Meine Fragen sind:
1) Auf dem Anhörungsbogen soll man ankreuzen, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird bin ich mit der Anwendung des Strafbefehlsverfahren einverstanden oder nicht? Was soll man da ankreuzen?
2) Muss ich bei "Angaben zur Person" meine gemeldeten Wohnort angeben oder kann ich die Adresse meiner Eltern angeben ( Angst das mein Ehemann davon erfährt).
Was soll ich da genau angeben? Soll ich sonst die Sachbearbeiterin anrufen und
Sie darum bitten mir Briefkontakt zu den Eltern zu schicken? Soll man das explizit
auf dem Bogen drauf schreiben?
3) Wichtigste Letzte Punkt ist:
Angaben zum Einkommen: ich bin Angestellt im Gesundheitswesen und würde
mein Einkommen angeben, möchte aber sein Gehalt nicht angeben, hat das eine
Konsequenz für mich? Kann das Gericht Gehaltsangaben von meinem Ehemann anfordern?
Oder schätzt das Gerichtsein Gehalt, dafür müssen sie aber wissen was er beruflich macht oder?
Er ist niedergelassener Arzt.
Soll ich das Feld Ehemann Beruf und Einkommen freilassen? Oder möchte das Gericht
den Beruf auf jedenfall wissen? Ich möchte nur
das dieser Vorfall schnell über die Bühne geht was soll ich nun ausfüllen?
Mit freundlichem Gruß
Madina
Antwort geschrieben am 29.01.2012 16:13:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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Sie sollten zunächst einmal mitteilen, dass Ihnen die Sache leid tut, es ein Augenblicksversagen gewesen ist, Sie sich entschuldigt und den kompletten Schaden gezahlt haben. Vielleicht wird das Verfahren dann sogar eingestellt.
Zu Ihren Fragen:
1.)
Ein Strafbefehlverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren.
Das Gericht würde dann ohne Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren entscheiden (wenn das Verfahren nicht vorher eingestellt wird). Dieses Verfahren würde sich hier auch anbieten, nachdem Sie offenbar die Tat schon zugegeben haben.
Daher sollten Sie hier ankreuzen, dass Sie mit einer Entscheidung im Strafbefehlsverfahren einverstanden sind.
Kommt der Strafbefehl dann, könnten Sie immer noch überlegen, ob Sie die Entscheidung annehmen oder nicht.
2.)
Sie können die Adresse Ihrer Eltern angeben. Dieses hätte keine Konsequenzen. Ich würde auch nicht vorher die Sachbearbeitern anrufen.
3.)
Die Einkommensangaben sind freiwillig. Erfolgen diese nicht, wird das Gericht das Einkommen schätzen und daraus dann den Tagessatz (1/30tel des Monatseinkommens) bilden.
Das Einkommen Ihres Ehemannes brauchen und sollten Sie nicht angeben. Dazu sollten Sie auch keine Angaben machen und diese Felder freilassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.01.2012 17:32:28
Hallo,
ich habe bezüglich des Wohnorts nochmals eine Rückfrage:
Auf dem Anhörungsbogen steht bei "Angaben der Person" ist man verpflichtet richtige Angaben zu Ihrer Person zu machen: -Wohnung und Anschrift-, meine Frage ist kann ich dort eine Adresse angeben die nicht meinem gemeldeten Wohnort entspricht? (möchte nicht das mein Ehemann davon erfährt).Begehe ich wieder ein Unrecht oder kann ich die Adresse meiner Eltern angeben, welches eine andere Stadt ist, ich aber dort öfters bin. An die Adresse meiner Eltern ist auch der Anhörungsbogen hingeschickt worden. Was soll ich nun tun bitte antworten sie mir ausführlich.
Vielen Dank
Hallo,
ich habe bezüglich des Wohnorts nochmals eine Rückfrage:
Auf dem Anhörungsbogen steht bei "Angaben der Person" ist man verpflichtet richtige Angaben zu Ihrer Person zu machen: -Wohnung und Anschrift-, meine Frage ist kann ich dort eine Adresse angeben die nicht meinem gemeldeten Wohnort entspricht? (möchte nicht das mein Ehemann davon erfährt).Begehe ich wieder ein Unrecht oder kann ich die Adresse meiner Eltern angeben, welches eine andere Stadt ist, ich aber dort öfters bin. An die Adresse meiner Eltern ist auch der Anhörungsbogen hingeschickt worden. Was soll ich nun tun bitte antworten sie mir ausführlich.
Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.01.2012 17:52:02
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Nachfrage hatte ich bereits unter Punkt 2.) beantwortet:
Vorsätzlich falsche Angaben könnten zwar u.u. nach § 111 OWiG als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Aber wenn wie bei Ihnen bereits der Anhörungsbogen an die Adresse Ihrer Eltern geschickt worden ist, fällt diese Ordnungswidrigkeit nicht mehr an.
Denn hier sind alle Angaben zur Person bereits bekannt sind. Das ergibt sich aus dem Vorwurf im Anhörungsbogen und der Anschrift im Adressfeld.
Daher werden Sie nichts zu befürchten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Nachfrage hatte ich bereits unter Punkt 2.) beantwortet:
Vorsätzlich falsche Angaben könnten zwar u.u. nach § 111 OWiG als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Aber wenn wie bei Ihnen bereits der Anhörungsbogen an die Adresse Ihrer Eltern geschickt worden ist, fällt diese Ordnungswidrigkeit nicht mehr an.
Denn hier sind alle Angaben zur Person bereits bekannt sind. Das ergibt sich aus dem Vorwurf im Anhörungsbogen und der Anschrift im Adressfeld.
Daher werden Sie nichts zu befürchten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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