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LKW,überholen im Überholverbot.


| 12.03.2006 17:10 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von




Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde vorgeworfen mit einem Lkw einen anderen Lkw überholt zu haben,trotz bestehendem Überholverbot.Als Beweismittel
stand auf dem Bussgeldbescheid der Name eines Polizisten,keine Videoaufnahme,kein Foto.Ich habe dann einen Einspruch eingelegt.
Habe jetzt die Antwort bekommen,dass meinem Einspruch nicht statt gegeben werden kann.Die Begründung ist,dass der als Zeuge genannte Polizeibeamte die Tat bestätigt hat und somit der Tatvorwurf erfüllt ist.
Soweit mir bekannt ist,siehtunser Rechtssystem den Nachweis des Vorwurfes vor.Reicht in meinem Fall die Aussage des Polizisten?
Antwort vom
12.03.2006 | 17:50
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich summarisch unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes:

Gemäß § 71 OWiG richtet sich das Verfahren nach zulässigem Einspruch, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, die nach zulässigem Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten.

In der Strafprozessordnung ist der Zeugenbeweis ein klassisches Beweismittel.

Im Rahmen der feien Beweiswürdigung entscheidet dann das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme, also ob es aufgrund der Beweismittel –eben auch der Sie belastenden Aussage des Polizisten- den Verkehrsverstoß für nachgewiesen erachtet, nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung, § 261 StPO.

Für eine Prognose besteht im Rahmen dieses Forums kein Raum. Auch wäre hierzu Akteneinsicht notwendig.


Mit freundlichen Grüßen
Iris Lemmer-Krueger
-Rechtsanwältin-
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