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Frage geschrieben am 04.12.2009 19:24:20

Löschung von Daten beim alten Arbeitgeber

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1756
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,

gibt es eine rechtliche Handhabe, meine Daten (sämtliche Daten) bei meinem alten Arbeitgeber löschen zu lassen? Damit meine ich Photo, Lebenslauf, Zeugnisse, Name etc.
Nachdem ich von einem Arbeitgeber während der Probezeit entlassen wurde, möchte ich nicht, dass dieser noch über meine Daten verfügt. Vielen Dank für Ihre Antwort!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Sie haben leider keine Handhabe dazu Ihren ehemaligen AG zur Löschung zu zwingen, es sei denn, eine solche Verpflichtung würde sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages geben Sie quasi stillschweigend die Zustimmung zur Nutzung und Speicherung Ihrer Daten.

Auch nach Beendigung des AV hat der AG ein Recht auf die Daten von ehemaligen AN. Eine Verpflichtung zur Herausgabe oder Vernichtung der Personalakte besteht nicht. Allerdings folgt auch ohne eine konkrete Vereinbarung im Vertrag eine Treueverpflichtung, die auch über das Ende des AV fortdauert. Der AG hat grundsätzlich stillschweigen zu bewahren und muss mit Ihren Daten sorgsam umgehen. Eine Weitergabe, etwa Ihrer Zeugnisse ohne ausdrückliche Zustimmung wäre unzulässig.

Auch aus Nachweisegründen, muss der AG aber Daten von Ihnen speichern, wie etwa Dauer der Beschäftigung, Einkommen usw.

Sie können natürlich versuchen den alten AG zur Herausgabe etwa der Bewerbung und der Zeugnisse zu bewegen, Sie haben aber keinen Anspruch darauf.



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Löschung von Daten beim alten Arbeitgeber | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-12-04
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