364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1675 Besucher | 19 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Löschung meines Eintrags im pol.FZ u. BZR
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Strafrecht » Löschung meines Eintrags im pol.FZ u. BZR

Löschung meines Eintrags im pol.FZ u. BZR


02.04.2011 00:42 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Morwinsky


| in unter 2 Stunden

Wann kann Ich damit rechnen eine Löschung aus den FZ u. BZR. Mein Eintrag wäre Betrug in 14 Fällen unter Täuschung falscher Tatsachen mehr als 90 Tagessätzen und 2 jahre mit Bewährung ohne vorher juristisch vorgfallen zu sein. Meine Urteil wurde zum 06.04.2006 rechtsgültig.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
Löschung BZR u.
02.04.2011 | 01:47

Antwort

von

Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
125 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

1. Führungszeugnis
Ihre Verurteilung wird nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren (fünf Jahre gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG + Dauer der verhängten Freiheitsstrafe, § 34 Abs. 2 S. 1 BZRG) nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils, § 36 S. 1 BZRG. Wurde das Urteil z.B. am 24.03.2006 gesprochen, so wird Ihre Verurteilung ab dem 25.03.2013 nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen. Voraussetzung ist natürlich, daß keine weiteren Verurteilungen mehr hinzukommen.
2. Bundeszentralregister
Die Tilgungsfrist beträgt in Ihrem Fall 17 Jahre (15 Jahre + 2 Jahre Strafe, § 46 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 BZRG. Demnach wäre die Eintragung am 25.03.2023 tilgungsreif, über die Eintragung dürfte keine Auskunft mehr erteilt werden. Ein Jahr später erfolgt dann die Entfernung aus dem BZR, § 45 Abs. 2 BZRG.


Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



Große Teichstraße 17
18337 Marlow

Telefon : 038221 – 42 300
Fax : 038221 – 42 299
mail: kanzlei@anwalt-mv.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Marlow

125 Bewertungen
FACHGEBIETE
Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht