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Frage geschrieben am 02.04.2011 00:42:47

Löschung meines Eintrags im pol.FZ u. BZR

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1168
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Wann kann Ich damit rechnen eine Löschung aus den FZ u. BZR. Mein Eintrag wäre Betrug in 14 Fällen unter Täuschung falscher Tatsachen mehr als 90 Tagessätzen und 2 jahre mit Bewährung ohne vorher juristisch vorgfallen zu sein. Meine Urteil wurde zum 06.04.2006 rechtsgültig.


Antwort geschrieben am 02.04.2011 01:47:36
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

1. Führungszeugnis
Ihre Verurteilung wird nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren (fünf Jahre gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG + Dauer der verhängten Freiheitsstrafe, § 34 Abs. 2 S. 1 BZRG) nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils, § 36 S. 1 BZRG. Wurde das Urteil z.B. am 24.03.2006 gesprochen, so wird Ihre Verurteilung ab dem 25.03.2013 nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen. Voraussetzung ist natürlich, daß keine weiteren Verurteilungen mehr hinzukommen.
2. Bundeszentralregister
Die Tilgungsfrist beträgt in Ihrem Fall 17 Jahre (15 Jahre + 2 Jahre Strafe, § 46 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 BZRG. Demnach wäre die Eintragung am 25.03.2023 tilgungsreif, über die Eintragung dürfte keine Auskunft mehr erteilt werden. Ein Jahr später erfolgt dann die Entfernung aus dem BZR, § 45 Abs. 2 BZRG.

Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



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