Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 93 weitere Antworten zum Thema Nachbarn.
Ich wohne in einer Hamburger Mietwohnung. Über mir ist eine Studenten-WG, wo einer von Ihnen Musikstudent ist. Dieser Musikstudent ist der Meinung nun, dass er das Recht dazu hat, 4-6 Stunden am Tag auf seinen Musikinstrumente zu üben und das in der Zeit von 7:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 22:00 Uhr. Das sind die Zeiten, die laut Hausordnung außerhalb der Ruhezeiten sind. Diese 4-6 Stunden verteilt unser Nachbar nun auch noch auf den ganzen Tag, d.h. er spielt 15 min macht dann beispielsweise 15 min Pause und spielt dann wieder. So zieht sich das dann über den ganzen Tag, vor allem nervt es dann, dass er bis 22:00 Uhr abends spielt sowohl in der Woche als auch am Wochenende. Die Instrumente die er spielt sind Gitarre und Keyboard. Ergänzend muss ich erwähnen, dass wir in einer Altbauwohnung wohnen, die einen Dielenboden hat. Die Decke verfügt über keine nennenswerte Dämmung. Selbst wenn er das Keyboard spielt, welches er zeitweise über Kopfhörer spielt, hört man denn noch ein Getrambel auf dem Boden, was durch die Anschläge der Tastatur kommt oder durch die Pedalen. Genau konnten wir das bisher nicht analysieren.
Um das Problem zu beseitigen, habe ich mehrere Anläufe zu eine Aussprache genommen. Man hat sich dann nach zähen Verhandlungen auf eine Regelung geeinigt, die aber schon nach kurzer Zeit von ihm nicht mehr eingehalten wurden.
Mich würde jetzt interessieren, was man tun kann, damit unser Nachbar
1.) nicht mehr so viel spielt (4-6 Stunden über den Tag verteilt sind einfach zu lang),
2.) kann man es irgendwie schaffen, das zumindestens nach 20:00 Uhr Ruhe ist, auch wenn die Hausordnung etwas anderes sagt,
3.) am liebsten hätten wir es dass klar abgestimmte Zeiten gibt, wann er spielen darf, so dass ich meine Abwesentheitszeiten entsprechend planen kann.
Eine Lösung, dass man der Vermieter einschaltet bringen nach meiner Erfahrung bisher wenig, denn dann gibt es wieder eine Gesprächsrunde, man einigt sich irgendwie und nach ein paar Monaten hat man die gleiche Situation wieder, das habe ich jetzt schon mehrere Male praktiziert und hat bisher immer nur zu kurzfristigen Lösungen geführt.
Antwort geschrieben am 01.10.2010 00:12:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Die Schwierigkeit in Ihrem Fall besteht darin, dass Ihr Nachbar sich an keine Vereinbarungen hält.
Vor diesem Hintergrund ist an eine für beide Seiten interessengerechte außergerichtliche Lösung wohl nicht zu denken.
Die Rechtsprechung ist jedenfalls nicht einheitlich. Grundsätzlich soll ein Mieter werktags 4 Stunden und an Sonn- und Feiertagen 2 Stunden täglich musizieren dürfen, wobei die Ruhezeiten einzuhalten sind.
Letzteres wird durch Ihren Nachbarn ja gewährleistet.
Ansatzpunkt für eine erhebliche Reduzierung des genannten stundenweisen Musizierens kann die von Ihnen vorgetragene besondere Hellhörigkeit sein.
Um hier eine Unzumutbarkeit anzunehmen, müssten entsprechende Aussagen eines Sachverständigen vorliegen.
Wenn Sie eine wesentliche Reduzierung des täglichen Musizierens erreichen wollen, müssen Sie einen Sachverständigen beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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