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Lärmbelästigung durch Nachbarn: Meine Rechte


13.02.2011 19:25 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. einem Jahr zogen in die Wohnung über mir neue Mieterinnen ein. Oberhalb meines Schlafzimmers richteten sie ein Arbeitszimmer ein. Hier sind seitdem fast täglich bis spät in der Nacht (z.T. bis 3 Uhr) laute polternde Geräusche zu hören. Zum Teil entsteht der Eindruck, dass Möbel hin und her geschoben werden. Zudem tragen die jungen Damen hartes Schuhwerk. Dieser hohe Geräuschpegel weit über Mitternacht hinaus bereitet mir extreme Probleme beim Einschlafen. Dies kann auch meine erwachsene Tochter bezeugen, die gelegentlich bei uns übernachtet. Das zeigt mir, dass es kein von mir rein subjektiv wahrgenommener Lärm ist.
Ich habe die beiden Damen mehrfach auf das Problem angesprochen. Sie sehen sich jedoch nicht als Verursacher von besonders lauten Geräuschen und argumentieren außerdem, dass ein Altbau nun mal hellhöriger sei als neuere Häuser, ich also mit der Situation leben müsse. Dieses Argument kann ich meinerseits nicht gelten lassen, denn die vierköpfige Familie mit Kleinkindern, die früher über mir gewohnt hat, bereitete mir keinerlei Probleme.
Meine Fragen an Sie lauten daher:
1. Darf ich rechtlich gesehen einfordern, dass die Damen mindestens über meinem Schlafzimmer einen Teppich verlegen?
2. Sollte die Vermieterin der Nachbarinnen in die Problematik mit einbezogen werden? (ich selber bin Eigentümerin meiner Wohnung)
3. Welche Rechte habe ich und welche juristischen Möglichkeiten, grob umrissen, bieten sich an, wenn die Damen weiterhin nicht auf meine Beschwerden reagieren und würden Sie mir empfehlen, einen Anwalt einzuschalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema:
Lärmbelästigung Rechte
13.02.2011 | 20:32

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
511 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Zu Ihren einzelnen Fragen:

1.) Sie können lediglich fordern, dass die Lärmbelästigung beendet wird. Eine konkrete Form der Beendigung wie z.B. Teppichverlegung können Sie nicht fordern, die Nachbarn sind in der Wahl der Mittel frei, sofern die Mittel wirksam sind.

2.) Die Vermieterin sollte zumindest nachrichtlich einbezogen werden, d.h. ein kurzes Schreiben, dass Lärmbelästigung von den Mieterinnen ausgeht und Sie deswegen gegen die Mieterinnen vorgehen wollen, wäre sinnvoll.

3.) Sie sollten ein Anwaltsschreiben an die Nachbarn senden lassen, als nächste Stufe ein Schlichtungsverfahren einleiten und bei dessen Scheitern eine Klage auf Unterlassen gegen die Nachbarinnen erheben. All dies sollte über einen Anwalt erfolgen. Ein Anwaltsschreiben ist als zusätzliche Maßnahme hilfreich, da solche Anwaltsschreiben durchaus für mehr Eindruck sorgen als ein normaler Brief unter Nachbarn. Das Schlichtungsverfahren ist bei Nachbarstreitigkeiten vorgeschrieben, bevor eine Klage möglich wird.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

511 Bewertungen
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Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht