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Frage geschrieben am 24.05.2007 16:07:00

Lärmbelästigung durch Nachbar

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 25961
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Vor etwa vier Jahren haben wir ein Einfamilienhaus in einem sehr ruhigen Wohngebiet gekauft.
In zweiter Reihe, hinter unserem Haus, bewohnt Familie X mit, mittlerweile drei Kindern und einem Hund, ebenfalls ein Einfamilienhaus.
Die Zufahrt zu diesem Haus führt direkt an unserem Haus und Garten vorbei. Die Terasse des Nachbarn liegt in einem Abstand von etwa 3 Meter von unserem Garten entfernt. Als Sichtschutz zwischen Garten und Terasse dient ein etwa 1,80 Meter hoher Flechtzaun (steht auf der Grundstücksgrenze), der über die Jahre schon recht morsch geworden ist. Nach Aussagen des Nachbarn X wurde dieser Zaun von Ihm bzw. seinem Vorbesitzer erstellt.
Leider ist die Familie X nicht sehr leise. Konkret bedeutet das, dass gerade in den Sommermonaten die Terasse zentraler Aufenthaltsort der Familie X ist. Im Ergebnis fühlen wir uns dann in unserem Garten durch sehr laute Unterhaltungen, Musik hören auf der Terasse, oder spontan einberufene Partys (die ebenfalls selten leise sind)gestört und können dann eigentlich nicht mehr, mit Gästen oder auch alleine ungestört in unserem Garten sitzen.
Desweiteren springt der Hund der Familie X mit wachsender Begeisterung gegen den Flechtzaun, der mittlerweile umzustürzen droht.
Die Ruhestörungen finden zu keiner bestimmten Uhrzeit statt.
Ferner bleibt noch zu erwähnen, das unser 9 jähriger Sohn wegen der Lärmbelästigung mitunter nicht schlafen kann.
Über die gesamten vier Jahre haben wir versucht, freundlich auf die Missstände hinzuweisen, jedoch ohne nennenswerten Erfolg. Auch andere Nachbarn fühlen sich durch Familie X gestört.

Nun die Fragen:

Ist es möglich, wegen o.g. Lärmbelästigungen gegen die Nachbarn vorzugehen , auch wenn diese am Tage stattfinden?

Welche Möglichkeiten bieten sich, das Springen des Hundes und damit die Beschädigung des Flechtzaunes sowie die damit verbundene Störung zu unterbinden ?

Inwieweit kann man aufgrund des ruhigen Wohngebietes mehr Rücksichtnahme des Nachbarn X verlangen?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 24.5.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.05.2007 16:58:08
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller, was das Verursachen und Hinnehmen von Lärm im Nachbarrecht angeht, so gilt das sogenannte ............

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