Lärmbelästigung durch Kinderspielplatz - Abwehranspruch
27.12.2009 13:21 |
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Nachbarschaftsrecht
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Rechtsanwalt Dennis Meivogel
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Ich bin Eigentümer eines Grundstückes, das mit meinem Eigenheim bebaut ist. Dieses Grundstück liegt am Rande eines reinen Wohngebietes.
Mein Grundstück wird wie folgt eingegrenzt:
Im Westen: Straße
Im Norden: Kinderspielplatz/Bolzplatz
Im Osten: Wiese (landwirtschaftliche Fläche)
Im Süden: Doppelhaus
Im Osten des Spielplatzes befindet sich noch ein anliegendes Freizeitgrundstück von meinem Eigenheim.
Bei dem Spielplatz handelt es sich um eine rechteckige Grünfläche in der Größe von etwa 1300 qm. Die Länge der Angrenzung an meinem Grundstück beträgt etwa 35 m und an der Straße etwa 38 m. Auf dem Spielplatz sind folgende Geräte aufgestellt:
- 1 Doppel-Schaukel
- 1 Rutsche
- 1 Schaukelpferd
- 1 Tischtennisplatte
- 1 Picknickbank
- 1 Metalltor
Das Metalltor ist an der Westseite etwa in der Mitte angebracht worden. Zum Abfangen der Bälle sind zwischen den Pfosten Netze gespannt.
Der Bolzplatz grenzt direkt an mein Grundstück an. Auf der Grenze befindet sich ein Lattenzaun, der ausschließlich von mir errichtet worden war. Lediglich auf der Ostseite des Spielplatzes wurde durch die Gemeinde ein etwa 2 m hoher Maschendrahtzaun errichtet. Für den Sichtschutz wurde von mir noch zusätzlich eine ca. 2 m hohe Hainbuchenhecke angelegt.
Der Spielplatz ist am Zugang wie folgt ausgeschildert:
Spielplatz für Kinder bis 14 Jahren. Benutzung nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten und auf eigene Gefahr und ein Rauchverbotssymbol mit dem Zusatz „Auf dem gesamten Spielplatz“
Hinweise auf ruhebedürftige Benutzungszeiten, Lärmschutzeinrichtungen, Sichtschutz durch Büsche zu meinem Eigenheim, Abwehrvorrichtungen von Bällen oder Abstandsflächen fehlen. Meine Garagenwand dient auch gezielt als Ballwand, vor allem wenn nur ein einziger Fußballspieler den Platz benützt; ansonsten gelangen die Bälle im Rahmen von „üblichen“ Spielen ungehindert sowohl an die Garagenwand als auch direkt auf mein Grundstück.
Auf der Nordseite des Spielplatzes schließt sich ein Feldweg und 1 Bachlauf in der genannten Reihenfolge an. Der Bach fließt durch eine Röhre unter der Straße durch. Demnach befindet sich nordwestlich des Spielplatzes unmittelbar an dem Hauptzugang die Straße über dieser Röhre. Diese Röhre hat eine Höhe von 1,60 cm und ist völlig ungesichert. (z. B. durch das Anbringen eines Geländers). Offensichtlich wird davon ausgegangen, dass sich die Kinder entsprechend verhalten.
Vor ca. 30 Jahren (ca. 1979) hat die Gemeinde die Grünfläche des Spielplatzes im Wege eines Tauschverfahrens in Zusammenhang mit meinem Eigenheimgrundstück käuflich erworben.
Da das Jahrzehnte zuvor als Bolzplatz benutzte Grundstück der Gemeinde an einer anderen Stelle für ein Baugebiet vorgesehen war, war dringend ein Ersatzgrundstück zu finden. Damals wurde vereinbart, dass das Grundstück neben mir nur so lange als Spiel-/Bolzplatz dient, bis ein entsprechendes geeignetes Grundstück mit der erforderlichen Größe für einen richtigen Bolzplatz endgültig gefunden wird.
Vor ca. 15 Jahren hat die Gemeinde tatsächlich ein geeignetes Grundstück erworben. Dieses liegt im Außenbereich ca. 270 m von der Wohnbebauung entfernt. Das betreffende Grundstück neben mir war dann für den Neubau eines Feuerwehrhauses vorgesehen. Dies wurde vom Landratsamt nicht genehmigt, weil dort eine Bebauung unzulässig ist.
Deshalb wurde das neue Feuerwehrhaus auf dem Grundstück in dem Außenbereich errichtet. Auf diesem Grundstück befinden sich neben diesem Feuerwehrhaus seit mehreren Jahren ein Kinderspielplatz und ein großzügiger Bolzplatz/Fußballplatz mit 2 Toren. Die Beschilderung des Kinderspielplatzes ist identisch mit dem Kinderspielplatz neben mir. Hier können sich die Kinder ungestört im Freien aufhalten und sich mit anderen Kindern lautstark austoben. Dabei werden wegen der idealen Entfernung zur nächsten Wohnbebauung keine Anwohner gestört.
Ein Bedarf für 2 Kinderspielplätze ist nicht vorhanden. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass der Kinderspielplatz neben mir bedenkenlos dem Bau eines Feuerwehrhauses hätte weichen sollen.
In den Sommermonaten bei schönstem Wetter fahren Radfahrer an dem Spielplatz im Außenbereich vorbei und spielen auf dem Platz neben mir Tischtennis mit entsprechenden Schreien und lauten Kommentieren. Auch Kinder kommen mit dem Fahrrad zum Fußballspielen mit den bekannten Belästigungen.
Ich beantrage, die Nutzung des Spielplatzes zu untersagen. Eine kurze Mitteilung mit „Erfolgsausichten“ würde mich sehr freuen.
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