Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 46 weitere Antworten zum Thema Lärmbelästigung.
Ich habe seit 2007 eine Eigentumswohnung (Baujahr des Hauses in den 80ern) im Hochparterre und seit nunmehr zwei Jahren folgendes Problem:
Unser Schlafzimmer ist am Schornstein und die Heizungsanlage macht in regelmäßigen Abständen laute, rauschende Geräusche, die über den Schornstein zu hören sind. Dies ist vergleichbar, als würde ein Föhn angeschaltet werden. Jetzt zum Frühling und insbesondere zum Sommer werden die Intervalle natürlich länger, aber im Winter kommt dieses Geräusch alle 10-15 Minuten.
Ich habe dieses Thema nach etlichen erfolglosen Versuchen via Telefon und Email auch schon bei der Eigentümerversammlung angesprochen. Ich muss dazu sagen, dass wir eine recht rigide Hausverwaltung haben, die einem nicht das Gefühl gibt, als wäre man Eigentümer - eher wird man wie ein Mieter behandelt. Mir wurde auf der Eigentümerversammlung gedroht, dass man, wenn ich der Entlastung der Hausverwaltung (wegen der Lärmbelästigung und der diversen Nichtreaktionen) nicht zustimmen würde, rechtlich gegen mich vorgehen würde.
Die Hausverwaltung hat seit der Auseinandersetzung auf der letzten Eigentümerversammlung einige Alibi-Versuche unternommen, um die Lärmbelästigung zu unterbinden (in keiner Weise erfolgreich). Der entsprechende Ansprechpartner meinte sogar auf der Eigentümerversammlung, dass das eben eine alte Anlage ist und man da wahrscheinlich nichts machen könne und sowieso ja demnächst eine neue Anlage installiert werden soll (dieses Thema wird ebenfalls bereits seit drei Jahren diskutiert und bisher ist nicht passiert).
Das Merkwürdige bezüglich des Arguments mit der alten Anlage: Als wir die Wohnung damals gekauft haben, war die Lärmbelästigung wesentlich geringer (leises Rauschen - keine Beeinträchtigung des Schlafs). Erst seit ca. zwei Jahren hat sich diese Geräuschentwicklung sehr unangenehm erhöht.
Mein Gesundheitszustand hat sich inzwischen auch verschlechtert und ich werde das Gefühl nicht los, dass diese massive Lärmbelästigung einen erheblichen Anteil daran hat.
Ich würde mich über eine Antwort freuen, in der ein Rat über die weitere Vorgehensweise enthalten ist. Denn inzwischen - das muss ich echt zugeben - weiß ich auch nicht mehr so richtig, was ich in der Angelegenheit noch unternehmen kann.
Antwort geschrieben am 07.04.2011 15:20:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie müssen sich nicht von der Hausverwaltung (HV) unter Druck setzen lassen.
Wenn die Eigentümerversammlung aufgrund Ihrer Abstimmung nicht zu dem Ergebnis kommt, die HV zu entlasten, kann man nicht gegen Sie vorgehen.
Hier muss ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt werden, um die Anlage bald möglichst austauschen zu lassen.
Sie müssen also verlangen, dass man dies bei der nächsten Versammlung als TOP aufnimmt und dann darüber entscheidet.
Insbesondere über Ihren verschlechterten Gesundheitszustand kann man argumentieren, dass ein Austausch zwingend erforderlich ist.
Ggf. muss sowohl ein ärztlicher Nachweis über Ihren Gesundheitszustand als auch ein Nachweis eines Sachverständigen über den Zustand der Heizungsanlage erbracht werden.
Die Gemeinschaft muss dann beschließen, dass die Anlage ausgetauscht wird.
Dann wird die HV beauftragt, Angebote einzuholen und einen entsprechenden Auftrag zu vergeben.
Sollte es zu keiner Einigung innerhalb der Gemeinschaft kommen und die anderen Mitglieder sich Ihrem Anliegen unberechtigter Weise verweigern, kann auch von Ihnen allein ein Austausch der Anlage betrieben werden.
Dann wären im Nachgang die Kosten bei der Gemeinschaft – notfalls gerichtlich – einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.04.2011 15:30:49
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Sie haben mir in der Angelegenheit geholfen.
Zwei Fragen noch abschließend:
- Kann ich die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung in dieser Angelegenheit fordern?
- Kann ich die Zahlung des Wohngelds eigenständig verringern, um den Druck auf die Hausverwaltung zu erhöhen?
- Muss ein Gutachten bezüglich der Lärmbelästigung von mir oder der Hausverwaltung bezahlt werden?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Sie haben mir in der Angelegenheit geholfen.
Zwei Fragen noch abschließend:
- Kann ich die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung in dieser Angelegenheit fordern?
- Kann ich die Zahlung des Wohngelds eigenständig verringern, um den Druck auf die Hausverwaltung zu erhöhen?
- Muss ein Gutachten bezüglich der Lärmbelästigung von mir oder der Hausverwaltung bezahlt werden?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.04.2011 15:37:10
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
- Kann ich die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung in dieser Angelegenheit fordern?
Sie können das Einberufen einer außerordentlichen Versammlung anregen und müssen mindestens ein Viertel aller Eigentümer dazu bewegen, zuzustimmen.
- Kann ich die Zahlung des Wohngelds eigenständig verringern, um den Druck auf die Hausverwaltung zu erhöhen?
Nein, damit werden Sie keinen Erfolg haben.
- Muss ein Gutachten bezüglich der Lärmbelästigung von mir oder der Hausverwaltung bezahlt werden?
Bezahlt werden muss der Gutachter zunächst von demjenigen, der ihn beauftragt. Sollte es aber zu einem Rechtsstreit kommen, zahlt der Unterlegene die Kosten.
Hier müssten also Sie den Gutachter zunächst beauftragen und die Kosten vorab tragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
- Kann ich die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung in dieser Angelegenheit fordern?
Sie können das Einberufen einer außerordentlichen Versammlung anregen und müssen mindestens ein Viertel aller Eigentümer dazu bewegen, zuzustimmen.
- Kann ich die Zahlung des Wohngelds eigenständig verringern, um den Druck auf die Hausverwaltung zu erhöhen?
Nein, damit werden Sie keinen Erfolg haben.
- Muss ein Gutachten bezüglich der Lärmbelästigung von mir oder der Hausverwaltung bezahlt werden?
Bezahlt werden muss der Gutachter zunächst von demjenigen, der ihn beauftragt. Sollte es aber zu einem Rechtsstreit kommen, zahlt der Unterlegene die Kosten.
Hier müssten also Sie den Gutachter zunächst beauftragen und die Kosten vorab tragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt

