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Frage geschrieben am 05.02.2008 09:58:00

Kurzprüfung Webshop + AGBs !

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2874
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema AGBs.
Hallo,


Ich betreibe nebenbei einen kleinen Onlineshop.
Dieser gehört kurz (Der Shop - Impressum - AGbs)
überlesen, ob das ganze so rechtlich i.O. ist.

Um nicht gleich einem Problem ausgesetzt zu sein,
(ich will keine Abmahnung riskieren)
sende ich die URL sofort umgehend per Email zu, wenn
die Beratung angenommen werden sollte.
(Email: Christian [at] e36.de)

Ich als Laie schätze den Aufwand für jemanden
mit Erfahrung auf 10-20 Minuten.

Vielen Dank

mfg


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 5.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 05.02.2008 19:04:47
Sehr geehrter Fragender,
zwar ist den Kollegen zuzustimmen, dass eine Shopüberprüfung und Behebung etwaiger Fehler von Ihrem Einsatz nicht gedeckt ist.

Allerdings ist eine Neuerstellung von Ihnen auch ausdrücklich nicht gewünscht, sondern lediglich eine "kurze" Überprüfung.

Diese Überprüfung sehe ich von Ihrem Einsatz her gedeckt, da es einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt möglich ist, etwaige Problemstellen zügig zu erkennen und Ihnen die "Schwachstellen" mitzuteilen.

Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um die Überprüfung vorzunehmen.

Mit freundlichem Gruß
RA Gerstel

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.02.2008 09:07:01

Sehr geehrter Herr Gerstel,

Ich habe Ihnen gerade ein Email geschickt, mit den
weiteren Informationen.

Zum Hinweis auf den zu geringen Einsatz in den weiteren Antworten;

Mir ist durchaus bewußt, dass eine Überarbeitung
natürlich nicht in dem geschätzten Zeit/Kostenrahmen möglich ist. Es soll allerdings ja nur eine kurze Überprüfung stattfinden, in der man auf die vorhandenen gravierenderen Fehler aufmerksam gemacht wird.

Ich danke Ihnen allen trotzdem für Ihre Bemühungen und die Informativen Hinweise, und wünsche noch einen schönen Tag.

mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.04.2008 08:43:19

Sehr geehrter Fragender,

für das entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich bei Ihnen bedanken.

Mit freundllichem Gruß
RA Gerstel

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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