Kurzfristiger Minijob - Aspekte Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht
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Generelle Themen
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!!! Bitte nur antworten, wenn Sie alle 3 Aspekte (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht) abdecken können. !!!
Hallo Experte,
ich beabsichtige, für das Großreinemachen in meinem Privathaushalt, speziell das Fensterputzen, eine Haushaltshilfe für etwa 30 Stunden pro Jahr anzustellen. Wegen der nur wenigen Arbeitsstunden pro Jahr ist hierfür schwer jemand zu bekommen, der dies in Form eines regulären 400 Euro Minijobs macht, da ein weiterer 400 Euro Minijob dann nicht mehr möglich ist. Bekannte empfahlen mir eine Haushaltshilfe, die bereits eine reguläre Beschäftigung und einen 400 Euro Minijob hat.
Bei der Minijob-Zentrale bin ich auf die Option eines kurzfristigen Minijobs gestoßen. Ich habe zu den Punkten, die ich bei der Anstellung der o.g. Haushaltshilfe beachten muss, bei der Minijob-Zentrale, dem Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums und meinem Finanzamt angerufen. Folgende Punkte wurden mir in den Gesprächen als Bedingungen für eine Anstellung in Form eines kurzfristigen Minijobs mit pauschaler Besteuerung und der Möglichkeit, die Anstellung jedes Jahr über mehrere Jahrzehnte zu erneuern, genannt:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag, der im März eines Jahres geschlossen und im Dezember gekündigtn wird. Der Vertrag kann so jedes Jahr neu geschlossen und wieder gekündigt werden. (wg. Teilzeitverordnung)
- Regelarbeitszeit 3 Blöcke mit je 2 Tagen. 5 Stunden Arbeitszeit pro Tag. Stundenlohn 10 Euro. (wg. 50 Tage Grenze für kurzfristige Minijobs. 62 Euro Grenze für pauschale Besteuerung.)
- Jedes Jahr Anmeldung als kurzfristiger Minijob mittels Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale im März und Abmeldung im Dezember. (wg. 2 Monats-Frist zwischen 2 kurzfristigen Minijobs)
- Meldung beim Finanzamt zur pauschalen Besteuerung mit 25%.
Unter den o.g. Bedingungen ist es dann unter rechtlich OK, wenn ich die Haushaltshilfe anstelle? Falls nein, welche Option gibt es, die ich als Privatperson ohne eigene Personalbuchhaltungs- und Controllingabteilung nutzen kann.
Vorab bereits vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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