Ich arbeite momentan im ambulanten Pflegedienst meines Vaters als stellv. Geschäftsführung.
Dadurch habe ich auch einen Überblick über die Finanzen und befürchte das der Pflegedienst aufgrund von angestauten Rechnungen (incl. zu erwartende Einkommensteuer aus 2 Jahren) im Verlauf des nächsten Jahren zahlungsunfähig wird.
Fragestellung:
Welche Möglichkeiten gibt es für mich den hart erarbeiteten Klientenpool von betreuten Senioren zu übernehmen ohne das ich Verbindlichkeiten aus dem Pflegedienst meines Vaters übernehmen müsste?
Meine Idealvorstellung wäre die, das ich parallel einen eigenen ambulanten Pflegedienst eröffne der dann "neue" Verträge mit den vorhandenen Klienten sowie Mitarbeitern schließt.
Da wir keinen Fuhrpark o.ä. haben (wir betreuen ausschl. Wohngemeinschaften), wäre der neue Pflegedienst nicht an Räumlichkeiten oder Ausstattung des alten PD gebunden, lediglich am Personal.
Würde das so einfach gehen, bzw. welche Möglichkeiten gäbe es?
Gäbe es Schwierigkeiten wenn der neue Pflegedienst erst bei bereits eingetretender Zahlungsunfähigkeit des alten PD gegründet wird (zu auffällig?) oder müsste das schon vorher passieren?
Vielen Dank für die Antwort.
MfG
Antwort geschrieben am 16.11.2011 12:33:59
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Sie können Ihr Vorhaben so wie Sie es nach Ihren Angaben bzw. Ihrer Idealvorstellung schon geplant haben, ohne Weiteres problemlos in die Tat umsetzen, also die Kunden des Pflegedienstes Ihres Vaters in der geschilderten Form übernehmen ohne dass Sie für die Verbindlichkeiten des alten Pflegedienstes haftbar gemacht werden können. Beachten Sie dabei aber bitte, dass die Kunden der Übernahme und Fortführung der Verträge bzw. dem geplanten Neuabschluss derselbigen natürlich zustimmen müssen. Dies könnte z.B. dergestalt geschehen, als dass Sie die Kunden allesamt über die anstehende Geschäftsaufgabe des alten Pflegedienstes informieren und diesen zugleich die Fortführung der Verträge durch Sie bzw. den neuen Pflegedienst anbieten. Wenn die Kunden dem dann zustimmen bzw. dieses Angebot annehmen, dann hätten Sie wie geplant die Verträge übernommen. Ein solches Vorgehen bzw. die Neugründung wäre im Ürbigene auch noch zum Zeitpunkt eintretender Zahlungsunfähigkeit des alten Pflegedienstes möglich. Im Interesse der Kunden sollten Sie aber nicht unbedingt bis dahin warten. Eine andere Möglichkeit wäre die Übernahme des kompletten Geschäfts Ihres Vaters durch Inhaberwechsel bzw. im Rahmen eines Firmenkaufvertrages, was allerdings eben den Nachteil hätte, dass Sie grundsätzlich auch die Verbindlichkeiten des alten Pflegedienstes übernehmen würden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Bei verbliebenen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
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