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Kunde stellt ungerechtfertige Forderungen und postet im Internet


14.05.2012 10:50 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Serkan Kirli




Wir haben letztes Jahr einen Kunden umgezogen. Er ist der Meinung, er hätte zu viel gezahlt.
Um seine Forderungen zu erhalten postet er mittlerweile auf einigen Bewertungsportalen täglich Kommentare. Dies ist nicht erfreulich, vor allem nicht, wenn potentielle Neukunden davon abgeschreckt werden.

Ich hatte ihn angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat dies unter dem Thema "Verleumdung" verhandelt. Er wurde allerdings nur wegen Beleidigung verurteilt.
Noch im Gerichtssaal hat er angekündigt, nun alles Erdenkliche gegen uns zu unternehmen. Er hat bereits Vorstrafen, allerdings kümmern diese ihn gar nicht.
Wir hatten überlegt, ihm aus Kulanz etwas zurück zu zahlen. Allerdings ist es bei diesem Menschen wohl eher der Startschuss zu noch mehr Forderungen, die ihm nicht zustehen.
Einen Anwalt wollten wir bislang nicht einschalten da wir dachten, dass der "Dampf" irgendwann verfliegt.
Er hat mittlerweile sogar schon eine Homepage mit meinem Namen veröffentlicht und ruft öffentlich zur Hetzjagd auf. Bei Gericht bin ich da nicht auf offene Ohren gestossen, da nur der Strafbestand Verleumdung verhandelt worden ist.
Es hat sich rausgestellt, dass der Herr Hartz IV Empfänger ist. Nun hat er mich angezeigt. Dies ist eine Geschichte, die nicht enden möchte.

Meine Frage ist nun wie folgt: Wie geht man in so einem Fall vor? Vor allem, so, dass es in kürzester Zeit beendet ist und man sich mit diesem Menschen nicht mehr beschäftigen muss?
An eine Unterlassungsvereinbarung hatte ich bereits gedacht. Allerdings, wenn er diesen Vertrag bricht kann ihm finanziell auch nichts passieren. Das Portal will allerdings auch unseren Account nicht löschen.
Ein Freund hatte uns den Tipp gegeben, auf gar nichts mehr zu reagieren.

Bitte um Hilfe.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema:
Internet Forderungen stellt Kunde
14.05.2012 | 12:29

Antwort

von

Rechtsanwalt Serkan Kirli
145 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:

Es ist sicherlich eine Möglichkeit, gar nicht mehr auf diesen Herren zu reagieren. Jedoch geben Sie in so einem Fall diesem Herren die Möglichkeit, weiterhin ruf- und geschäftsschädigend gegen Sie zu agieren.

Sie können im Wege einer UnterlassungsKLAGE oder sogar im Wege einer einstweiligen Verfügung versuchen zu erzwingen, dass der Herr sein Unterfangen beendet.

Diesbezüglich würde ich Ihnen jedoch schon allein aus anwaltlicher Vorsicht anraten, nicht auf eigene Faust zu handeln.

Der Rechtsanwalt wird sich die genauen Umstände anschauen und überlegen, ob es - vor allem auch wegen der Eilbedürftigkeit - nicht geboten ist, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorzugehen.

Über die Unterlassung hinaus, kann auch der Widerruf der schädlichen Äußerungen begehrt werden.

Ohne den genauen Inhalt der Äußerungen zu kennen, ist es nicht möglich, irgendwelche Beurteilungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten abzugeben.

Auch muss differenziert werden, ob es sich hierbei um wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen handelt oder schon Meinungen, welche durch Werturteile gezeichnet sind. Auch Tatsachenbehauptungen können durch Werturteilen begleitet werden.

Gleichgültig ob Unterlassung oder Widerruf begehrt wird, richtet sich die Anspruchsgrundlage nach § 1004 BGB analog.

Wenn sich der Herr im Falle eines Obsiegens Ihrerseits an die gerichtlichen Entscheidung nicht hält, so kann dies mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Sie teilten mit, das der Herr Hartz IV-Empfänger ist. Aber auch für den Fall, dass er das Ordnunggeld nicht beitreiben kann, würde ihm die sogenannte Ersatzhaft drohen.

Falls Sie bezwecken anwaltliche hilfe in anspruch zu nehmen, erkläre ich mich mit meiner Kanzlei hierzu bereit.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen konnte.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die hiesige Beratungsplattform die Beratung durch einen Rechtanwaltskollegen vor Ort nicht ersetzen kann, sondern lediglich dazu dient, dem Mandanten eine grobe rechtliche Einschätzung zu verleihen.

Das Weglassen und bzw.oder Hinzufügen von relevanten Angaben kann eine völlig andere rechtliche Bewertung nach sich ziehen.


Mit freundlichen Grüßen

Kirli
(Rechtsanwalt)


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Serkan Kirli
Köln

145 Bewertungen
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