Ich bin Hausbesitzer und habe mir vor 5 Jahren und 3 Monaten im Zuge einer Heizungserneuerung ein Mini Blockheizkraftwerk der Firma Senertec gekauft. Das ist eine Heizungsanlage die Strom und Heizungswärme / Warmwasser produziert. Kostenpunkt damals ca 30.000,00 €. Bis gestern lief die Anlage Ohne größere Probleme. Nun bahnt sich eine Reparatur großen Ausmaßes an, die ich so nicht akzeptieren kann oder will. Im günstigen Fall komme ich mit Reparaturkosten von ca 1200 € weg, im schlimmsten Fall 3500 € - 5000 €. Der Hersteller - Senertec - hat meinem Kundendient wohl eine Kulanz von 65 % auf die Ersatzteile zugesagt, nicht aber auf die Lohnkosten, die den größeren Teil ausmachen.
Ich habe die Anlage damals gekauft weil Sie vom Hersteller als Zuverlässig und robust wie ein "Schweizer Uhrwerk" und mit einer Lebensdauer von 20 Jahren in allen Medien beworben wird Und um lange vor so großen Schäden verschont zu bleiben. Die Anlage hat jetzt 17000 Betriebsstunden, ungefähr vergleichbar mit einem PKW der 50000 km gefahren hat und muß evtl einen neuen Motor bekommen. Nähere Informationen im www.senertec.de . Meine Frage: Wie hoch ist die Chance auf mehr Kostenübernahme durch den Hersteller ?
Antwort geschrieben am 06.04.2011 08:53:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 125
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.
1. Ein Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz setzt zunächst einen Schaden voraus, der an vom Produkt selbst verschiedenen Gegenständen bzw. Leben/Gesundheit von Menschen eintritt. Bereits hieran scheitert es in Ihrem Fall.
2. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung scheiden aus, da diese in jedem Fall verjährt sind. Im übrigen trügen Sie die Beweislast dafür, daß für die nötige Reparatur ein Mangel verantwortlich ist, der bereits vor Übergabe der Anlage an Sie dem Grunde nach bestand. Ein solcher Beweis würde Ihnen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gelingen, zumal die Anlage 17.000 Betriebsstunden anstandslos ihren Dienst tat. Nach den aktuellen Aussagen auf der Internetseite des Herstellers entspricht dies einer Kilometerleistung von fast 900.000 km.
3. Zu prüfen wären letztlich noch Ansprüche aus einem Garantievertrag. Ich empfehle Ihnen insoweit, Ihre Vertragsunterlagen durchzusehen. Ob eine Garantie in Ihrem Fall eingreift, kann an dieser Stelle mangels Kenntnis der konkreten Regelungen eines etwaigen Garantievertrages nicht beurteilt werden. Falls es eine Garantie gibt, wäre der Hersteller weitestgehend frei in der Bestimmung der Voraussetzungen und des Umfanges der Garantieleistungen. Insbesondere wäre die Beschränkung auf einen Teil der zur Reparatur nötigen Ersatzteilkosten nicht zu beanstanden.
Aus den Aussagen des Herstellers auf seiner Internetseite bezüglich der Lebensdauer seiner Anlagen lassen sich keine Ansprüche ableiten, insbesondere übernimmt der Hersteller darin keine Garantie für eine Mindest-Betriebsstundenzahl. Die Hervorhebung der Robustheit und Langlebigkeit der Anlagen stellen lediglich werbende Aussagen dar.
Im Ergebnis haben Sie – vorbehaltlich der Prüfung eines etwaigen Garantievertrages – keine Ansprüche gegen den Hersteller der Anlage. Insofern handelt es sich bei dem Angebot, einen Rabatt auf die Ersatzteile zu gewähren, um reine Kulanz. Da Sie hierauf keinen Anspruch haben, kann ich nur empfehlen, sich den genannten Rabatt schriftlich bestätigen zu lassen und sodann die Reparatur zu beauftragen.
Sie können natürlich auch versuchen, einen noch höheren Nachlaß zu vereinbaren. Die Chancen hierfür hängen von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Es besteht aber auch die Gefahr, daß der Hersteller von seinem Angebot Abstand nimmt und Sie die Ersatzteile zu einem deutlich höheren Preis werden erwerben müssen.
Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
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