Kürzung Kindesunterhalt
| 08.07.2012 20:25 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Klärungsbedarf in Sachen Kindesunterhalt. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar.
Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder, heute 14 und 16 Jahre alt.
Nach der Düsseldorfer Tabelle zahle ich derzeit aus einem bereinigten Nettoeinkommen von bis zu 2.300 Euro monatlich Unterhalt in Höhe von 752 Euro monatlich.
Ich bin in zweiter Ehe verheiratet. Unser gemeinsames Kind hat im letzten Jahr das Licht der Welt erblickt.
Meine Gattin ist noch in Elternzeit und bezieht zurzeit Elterngeld. Nach der Elternzeit wird meine Gattin voraussichtlich zwei weitere Jahre unser Kind zu Hause betreuen und kein Einkommen erzielen. Wir leben in einem gemeinsamen Haushalt.
Nun zu meiner ersten Frage:
Kann ich den Kindesunterhalt kürzen, da ich nach dem Ende des Elterngeldbezuges den Lebensunterhalt meiner Gattin und unseres gemeinsamen Kindes ausschließlich aus meinem Gehalt bestreiten werde und wenn ja, um welchen Betrag?
Ich habe die Möglichkeit, bei meinem Arbeitgeber beruflich aufzusteigen und dann ein monatliches Nettoentgelt von ca. 3.000 Euro zu erzielen. Nach der Düsseldorfer Tabelle wäre dann ein Kindesunterhalt von monatlich 838 Euro von mir zu zahlen.
Hier nun Teil zwei meiner Frage:
Wäre in dieser Konstellation eine Kürzung des Kindesunterhaltes unter den o. g. Voraussetzungen möglich und wenn ja, um welchen Betrag?
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.
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