Kündigungsschutzklage: Arbeitgeber lehnt Vergleichsvorschlag ab. Was nun?
Guten Tag, hier mein Fall:
Mein Arbeitgeber (22 Angestellte, keine Gewerkschaft, kein Tarifvertrag) hat mich betriebsbedingt gekündigt. Ich bin 32 Jahre alt, verheiratet , 2 Kinder). Mein Angestelltenverhältnis als Marketingmitarbeiter betrug fast 5 Jahre. Die Abteilung bestand quasi nur aus mir. Die Kündigung enthielt kein Abfindungsangebot und war mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ausgestellt.
Ich habe Kündigungsschutzklage eingereicht. In der Güteverhandlung merkte der Richter an, dass die für mich geltende Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende lauten müsse und schlug außerdem eine Abfindung von 3.000 Euro vor. Der Arbeitgeber lehnte ab. Der Richter gab jedoch 10 Tage Zeit, den Vergleichsvorschlag schriftlich an- oder abzulehnen. (Außerdem wurde bereits ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor der Kammer festgelegt).
Ich nahm den Vergleichsvorschlag an. Die Arbeitgeberseite hingegen akzeptierte zwar die geänderte Kündigungsfrist (Restgehalt wurde gezahlt - eine korrigierte Kündigung bis dato aber nicht ausgestellt). Man ließ jedoch via Schriftstück vom Anwalt verlauten, dass sie den Vergleichsvorschlag - sprich die Abfindungszahlung - ablehne.
Aufgeführt waren außerdem die Kündigungsgründe (angeblicher Verlust, neue Marktausrichtung, mein Geschäftsbereich werde geschlossen) sowie Angaben darüber, wie und von welchen Mitarbeitern die verbleibenden Aufgaben künftig übernommen werden.
In drei Tagen findet nun die erwähnte "Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor der Kammer" statt. Ich bin nicht rechschutzversichert und scheue mich deshalb vor hohen Anwalts-/Gerichtskosten.
Meine Fragen:
- Wird in diesem Verhandlungstermin eigentlich schon etwas entschieden? Kommt dort kostenmäßig schon etwas auf mich zu? (Und was ist, wenn ich meine Klage jetzt zurückziehe?)
Was kann ich dort in meiner Position überhaupt noch erreichen?
- Ich habe auf das besagte Schreiben der Arbeitgeber-Seite nicht mehr reagiert. Ich müsste meine Sichtweise also wohl nochmals in der Verhandlung darlegen. Ist es klug darauf hinzuweisen, dass ich dem Arbeitgeber vorgeschlagen hatte, aus meiner Vollzeit-Stelle eine Teilzeit-Stelle (50%) zu machen, um damit meinen Arbeitsplatz erhalten zu können?
Arbeitgeber nun?









