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Frage geschrieben am 29.05.2010 13:40:24

Kündigungsschutz Erziehungsurlaub

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1136
Wir beabsichtigen in unserer Einzelhandelsfirma einen neuen Mitarbeiter einzustellen mit 6 Monaten Probezeit.
Er hat berichtet, dass seine Frau im Sommer ein Kind erwartet und vielleicht geplant sei, dass er den Erziehungsurlaub nähme, da sie mehr verdienen würde.
Da wir keine Ahnung von der aktuellen Rechtssprechung haben, jetzt hier die Frage:
Kann ein Mitarbeiter darauf bestehen, Erziehungsurlaub zu nehmen, kann er während der Probezeit trotzdem gekündigt werden ?



Antwort geschrieben am 29.05.2010 13:50:35
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Der Arbeitnehmer kann die Elternzeit jederzeit beantragen, sobald die Voraussetzungen des § 15 BEEG vorliegen. Sie können dieses Verlangen nicht wirksam verhindern.

Nach Zugang des Verlangens kann von Ihnen eine Kündigung bis zum Ende der Elternzeit grundsätzlich nicht ausgesprochen werden, vgl. § 18 Abs. 1 BEEG.

Dies gilt auch für ein Probearbeitsverhältnis. Dieses verschiebt sich um die Elternzeit.


Mit freundlichen Grüßen

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.05.2010 21:37:45

Kann der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag zusichern ,keinen Erziehungsurlaub zu nehemn? Der Arbeitnehmer versichert mündlich, er habe nicht die Absicht, aber kann ich mich absichern ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.05.2010 22:15:43

Ein Verzicht auf die Elternzeit im Arbeitsvertrag ist unwirksam.


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