Kündigungsfristen Gewerbemietvertrag
15.05.2012 10:29 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
Ich bitte um folgende Fristenprüfung.
Der Mietvertrag wurde am 30.4.2012 zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Der Vermieter bestätigt die fristgerechte Kündigung (Mietrecht) zum 31.12.2013. Wir gehen von einer Beendigung des Mietverhältnisses zum 1.5.2013 aus.
Wann ist eine frühestmögliche Beendigung des Mietverhältnisses mit den o.a Daten möglich.
Herzl. Dank
Auszug aus dem Mietvertrag
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Die Festmietzeit für die Büro- und Nebenflächen endet am 31.12.2012. Dem Mieter wird auch für diese Flächen ein Optionsrecht von 2 mal 5 Jahren eingeräumt, welches nur bis spätestens 14 Monate vor Ablauf dieser Grundmietzeit bzw. des durch Optionsausübung eingetretenen Verlängerungszeitraums in schriftlicher Form ausgeübt werden kann.
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Optionsausübung ist der Zugang des Fortsetzungs¬verlangens beim Vermieter.
Macht der Mieter von einem Optionsrecht keinen rechtzeitigen Gebraucht, gelten alle noch nicht ausgeübten Optionsrechte als erloschen. Das Mietverhältnis setzt sich nach Ablauf der Grundmietzeit bzw. des im Falle der Ausübung eines Optionsrechtes eingetretenen Verlänge¬rungszeitraums als unbefristetes fort, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien spätes¬tens 12 Monate vor Ablauf der Grundmietzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums gekün¬digt wird. Das unbefristete Mietverhältnis kann dann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden.
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